Vor dem Bundesratsgebäude wehte die ukrainische Flagge – im Plenarsaal begrüßte Bundesratspräsident Peter Tschentscher zu Beginn der 1031. Plenarsitzung am 3. März 2023 den Botschafter der Ukraine, Oleksii Makeiev, auf der Ehrentribüne. Nach ausführlicher Debatte verurteilte das Plenum den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine gut ein Jahr nach dessen Beginn in einer Entschließung erneut auf das Schärfste.

Sechs Gesetze gebilligt

Anschließend billigte der Bundesrat sechs Gesetze aus dem Bundestag. Diese betreffen u.a. virtuelle Mitgliederversammlungen von Vereinen, die Aufsicht über Rechtsdienstleistungen sowie Beschleunigungen bei großen Infrastrukturmaßnahmen und beim Ausbau erneuerbarer Energien. Sie können nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden und anschließend wie geplant in Kraft treten.

Mehrere Entschließungen

Neben der Ukraine-Entschließung beschloss der Bundesrat eigene Initiativen zum Verbot von Einweg-E-Zigaretten, für eine kostenfreie Meisterfortbildung und zur Zulassung von staatlichen und staatlich anerkannten Schulen des Gesundheitswesens als Träger von Maßnahmen der Arbeitsförderung. Neu vorgestellt wurden Länderanträge u.a. zur Stärkung der Beteiligung der Länder bei Aufnahmezusagen des Bundes nach dem Aufenthaltsgesetz und zur Einführung einer Kindergrundsicherung. Die Fachausschüsse befassen sich in den nächsten Wochen damit.

Stellungnahme zu Regierungsentwürfen und EU-Vorlagen

Ausführlich äußerten sich die Länder zu mehreren Regierungsentwürfen – unter anderem zur geplanten Einführung des Deutschlandtickets und zum Neustart für die Digitalisierung der Energiewende durch so genannte Smartmeter.

Die Länder berieten EU-Vorlagen mit Vorschlägen unter anderem zu den Themen Sofortüberweisung, Inklusion und Emissionsgrenzwerte für Kraftfahrzeuge.

Zustimmung zu Regierungsverordnungen

Der Bundesrat stimmte zwei Regierungsverordnungen zu: Änderungen bei der Festlegung der nicht geringen Menge an Dopingmitteln und bei der Anlage des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes können somit in Kraft treten.

Quelle: BundesratKompakt vom 3. März 2023

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