Ein auf Antrag der Amtsanwaltschaft Berlin vom Amtsgericht Tiergarten erlassener Strafbefehl gegen einen 34 Jahre alten Berliner Sprechgesangskünstler (sog. „Rapper“) mit einer Gesamtgeldstrafe von 60.000 Euro ist nun rechtskräftig.

Der Verurteilte ist im Januar und im März 2022 in die Gleisaufstellanlagen des U‑Bahnhofs Deutsche Oper eingedrungen und hat dort U‑Bahnwagen besprüht: Im Januar entstand so durch sein Piece „Ufo“ ein Schaden von knapp 200 Euro, im März durch 17 Pieces auf einer Fläche von 118 Quadratmetern über sechs U‑Bahn‑Waggons verteilt ein Schaden von etwa 1.100 Euro.

Wegen Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung in zwei Fällen verhängte das Amtsgericht Tiergarten nun ausgehend vom Tagesnettoeinkommen des Rappers 120 Tagessätze zu je 500 Euro, zudem wurden 146 Sprühdosen als Tatwerkzeuge eingezogen.

Quelle. Staatsanwaltschaft Berlin, Pressemitteilung vom 1. März 2023

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