Zum Eckpunktepapier des Bundesministeriums der Justiz zur Fortentwicklung des Völkerstrafrechts erklären Helge Limburg, Sprecher für Rechtspolitik, und Boris Mijatović, Sprecher für Menschenrechte und humanitäre Hilfe:

Dies ist ein wichtiges Update für das deutsche, aber auch für das internationale Völkerstrafrecht. Es sendet ein deutliches Zeichen an Täter*innen, dass Deutschland ihnen keinen sicheren Zufluchtsort bietet. Die Eckpunkte enthalten Verbesserungen etwa bei der Nebenklagebefugnis für Opfer von Völkerstraftaten und der Gewährleistung ihrer psychosozialen Prozessbegleitung. Ebenso sollen nun auch die sexualisierten, reproduktiven und geschlechtsbezogenen Gewaltverbrechen konkretisiert werden.

Es bleiben jedoch auch wichtige Punkte offen:  Zum einen müssen auch in Fällen des Verschwindenlassens von Personen materiell-rechtliche Strafbarkeitslücken geschlossen werden. Hier werden Angehörige bewusst in permanenter Unsicherheit über das Schicksal vermisster Personen gehalten. Wir erleben dies derzeit am leidvollen Beispiel des Angriffskriegs auf die Ukraine. Zum anderen muss neben Medienvertreter*innen auch das allgemeine Publikum Zugang zu Dolmetschungen bekommen. Gerade für Betroffene und Aktivist*innen betroffener Zivilgesellschaften wollen wir so mehr Teilhabe ermöglichen. Bei diesen Punkten wollen wir im parlamentarischen Verfahren noch Verbesserungen erzielen. Dies sind wir den Opfern dieser Gewaltverbrechen schuldig.

Quelle: Grüne im Deutschen Bundestag, Pressemitteilung vom 24. Februar 2023

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