Die frühmorgendliche Hausdurchsuchung im elterlichen Kinderzimmer war der Weckruf, den ein 20 Jähriger brauchte, um sein Leben in geordnetere Bahnen zu lenken. Das Jugendschöffengericht am Amtsgericht Würzburg verurteilte den jungen Mann wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zu einer Geldauflage in Höhe von 2.500 Euro und regelmäßigen Drogenscreenings.

Mehr als insgesamt 350 Gramm Marihuana soll der Angeklagte von einem Großhändler in Würzburg erworben haben und quasi aus seinem Kinderzimmer heraus an Freunde und Bekannte verkauft haben. Dies ergab die Auswertung einer Telekommunikationsüberwachung, die gegen den Verkäufer durch die Kriminalpolizei Würzburg geschaltet wurde. Aus diesem Grund standen die Beamten im Dezember 2021 bei dem damals 19-Jährigen vor der elterlichen Haustür. Die anschließende Durchsuchung brachte geringe Mengen Marihuana, Amphetamin und Bargeld zum Vorschein.

„Seit der Hausdurchsuchung ist das Vertrauensverhältnis mit meinen Eltern deutlich schwieriger geworden. Sie standen aber immer zu mir“, so der Angeklagte. Er habe seinen kompletten Freundeskreis geändert und sich mittlerweile um eine Arbeitsstelle in der Patientenbetreuung bemüht. Von Drogen lasse er seitdem auch die Finger.

Und genau diesen Sinneswandel wusste der Vorsitzende Richter zu würdigen: „ Es ist nicht selbstverständlich, dass bei einer solchen Geschichte das Leben wieder so auf die Reihe gebracht wird. Da gibt es ganz andere Fälle.“

Die schädlichen Neigungen, die zum Tatzeitpunkt im Dezember 2021 noch vorgelegen haben, sind mittlerweile nicht mehr zu erkennen. Darin waren sich das Gericht, Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Jugendgerichtshilfe einig. Eine Jugendstrafe kam somit nicht in Betracht. Unter Anwendung von Jugendstrafrecht wurde der junge Mann zu einer Geldauflage von 2.500 Euro verurteilt. Seine Abstinenz von Drogen muss dieser dem Gericht 6 Monate lang durch Drogenscreenings nachweisen.

Der Großhändler, von dem der Angeklagte die Betäubungsmittel erworben hatte, ist mittlerweile rechtskräftig vom Landgericht Würzburg zu über 8 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Prozesse gegen weitere Abnehmer und Gehilfen beschäftigen die Würzburger Justiz weiterhin.

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