Bundesinnenministerin Nancy Faeser erklärt zum 3. Jahrestag des rechtsextremistischen Anschlags in Hanau:

„Auch wenn sich der öffentliche Fokus durch Russlands brutalen Krieg gegen die Ukraine verändert hat und wir uns vor neuen Bedrohungslagen schützen müssen, dürfen wir nicht vergessen: Der Rechtsextremismus ist weiterhin die größte extremistische Bedrohung für unsere Demokratie. Der Rechtsextremismus bedroht weiterhin das friedliche Zusammenleben in unserer Gesellschaft. Rechtsextreme Hetze und Gewalt, Anfeindungen und Ausgrenzung – all das erleben viele Menschen in unserer Gesellschaft tagtäglich. In vielen dunklen Ecken des Netzes wird weiter ein Klima der Menschenverachtung geschürt. Deshalb hat die Bekämpfung des Rechtsextremismus für uns als Bundesregierung und für die Sicherheitsbehörden weiterhin besondere Priorität – mit Empathie für die Betroffenen und Härte gegen Extremisten.

Wie notwendig das ist, daran erinnert uns der dritte Jahrestag des furchtbaren rassistischen Anschlags von Hanau an diesem Wochenende. Wir gedenken am Sonntag der Opfer dieser entsetzlichen Morde, die Hanau und unser ganzes Land vor drei Jahren zutiefst erschüttert haben. Der 19. Februar 2020 bleibt ein tiefer Einschnitt. Wir werden Gökhan Gültekin, Sedat Gürbüz, Said Nesar Hashemi, Mercedes Kierpacz, Hamza Kurtović, Vili Viorel Păun, Fatih Saraçoğlu, Ferhat Unvar und Kaloyan Velkov nie vergessen.

Ich bin sehr froh, dass wir im Dezember das Demokratiefördergesetz auf den Weg gebracht haben. Denn eine starke demokratische Zivilgesellschaft ist das stärkste Bollwerk gegen Rechtsextremismus. Gerade in Hanau haben sich viele ermutigende Initiativen gegründet. Wir wollen die Demokratie von innen heraus stärken – durch demokratisches Engagement, politische Bildung und Extremismusprävention auf der einen Seite. Und durch konsequent handelnde Sicherheitsbehörden auf der anderen Seite. Beides gehört zusammen, um Rechtsextremismus weiterhin mit aller Konsequenz zu bekämpfen.“

Quelle: Bundesministerium des Innern und für Heimat, Pressemitteilung vom 17. Februar 2023

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