In dem Ermittlungsverfahren der Zentralstelle Terrorismusverfolgung Nordrhein-Westfalen (ZenTer NRW) bei der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf wegen des Verdachts der Verabredung und Vorbereitung eines islamistisch motivierten Anschlags ist am 30. Januar 2023 der Haftbefehl gegen den 32-jährigen Beschuldigten M. J. durch das Amtsgericht Dortmund aufgehoben worden und der Beschuldigte auf freien Fuß gesetzt worden.

Das Amtsgericht Dortmund hat nun einen dringenden Tatverdacht als nicht mehr gegeben angesehen. Gegen diese Entscheidung ist das Rechtsmittel der Beschwerde eingelegt worden.


In allen Verfahrensabschnitten bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Quelle: Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf, Pressemitteilung vom 31. Januar 2023

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