Die deutschen Generalstaatsanwältinnen und Generalstaatsanwälte lehnen den Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz zur digitalen Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung vom 22. November 2022 (Videoaufzeichnung und Transkript) einhellig ab.

In einer gemeinsamen Stellungnahme vom 26. Januar 2023 heißt es dazu wörtlich, der Entwurf
• leistet keinen sachgerechten Beitrag zur Digitalisierung der Justiz,
• geht von falschen Voraussetzungen aus,
• wird zur Unzeit vorgelegt,
• krankt an erheblichen, nicht nur empirischen Mängeln,
• lässt grundlegende verfassungs- und europarechtliche Fragestellungen
unbeachtet,
• greift verfassungswidrig in Grundrechte ein,
• löst kein Problem, sondern schafft neue.


Generalstaatsanwalt Dr. Jörg Fröhlich aus Hamburg: „Ein nachvollziehbarer Anlass dafür, den deutschen Strafprozess zu revolutionieren und dabei etliche Verfahrensgrundsätze und Schutzmechanismen über Bord zu werfen, besteht aus Sicht der Staatsanwaltschaften nicht. Abgesehen davon wäre eine digitale Dokumentation der Hauptverhandlung besonders kostenträchtig sowie personal- und organisationsaufwändig. Die abweisende Stellungnahme meiner Kolleginnen und Kollegen ist deshalb nur allzu verständlich. Ich trage sie uneingeschränkt mit.“

Quelle: Generalstaatsanwaltschaft Hamburg, Pressemitteilung vom 27. Januar 2023

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