Der Landtag hat in seiner gestrigen Sitzung das Landesgesetz über die Opferbeauftragte oder den Opferbeauftragten der Landesregierung Rheinland-Pfalz (Opferbeauftragtengesetz) beschlossen.

„Ich freue mich, dass der Landtag die Möglichkeit des laufenden Gesetzgebungsverfahrens genutzt hat, um eine gesetzliche Grundlage und einen Rahmen für die Aufgaben und Befugnisse der Opferbeauftragten oder des Opferbeauftragten der Landesregierung Rheinland-Pfalz zu schaffen. Die außerordentlich wichtige und in der Vergangenheit sehr erfolgreiche Tätigkeit des Opferbeauftragten wird hierdurch unterstützt. Deren Notwendigkeit und Bedeutung zeigt sich vor dem Hintergrund jüngster Ereignisse wie der Trierer Amokfahrt im Jahr 2020 und der Flutkatastrophe im Jahr 2021. Das Gesetz sieht insbesondere ein Auskunfts- und Akteneinsichtsrecht der oder des Opferbeauftragten gegenüber sämtlichen Behörden des Landes vor. Im Gegenzug werden der oder dem Opferbeauftragten datenschutzrechtliche Verpflichtungen auferlegt. Hierdurch wird eine rasche und effektive Aufgabenwahrnehmung der oder des Opferbeauftragten im Ereignisfall unter gleichzeitiger Gewährleistung eines hohen Datenschutzniveaus für die betroffenen Personen ermöglicht.“

Information:

Bereits im Jahr 2018 hat Rheinland-Pfalz die Stelle eines Opferbeauftragten der Landesregierung Rheinland-Pfalz geschaffen. Dies geschah auch im Hinblick auf Erfahrungen, die Menschen in Rheinland-Pfalz in der Vergangenheit mit Unglücksfällen wie der Flugtagkatastrophe von Ramstein machen mussten. Das Amt wird derzeit von Herrn Detlef Placzek ausgeübt. Die oder der Opferbeauftragte kümmert sich um die Belange der Betroffenen nach Naturkatastrophen, Terroranschlägen, Amoktaten und größeren Unglücken.

Quelle: Justizministerium Rheinland-Pfalz, Pressemitteilung vom 26. Januar 2023

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