Die CDU/CSU-Fraktion dringt auf eine Wahlrechtsreform auf der Grundlage des personalisierten Verhältniswahlrechts, mit der die Zahl der Bundestagsmitglieder „in Richtung einer Regelgröße von 590 Abgeordneten reduziert“ wird. Dies geht aus einem Antrag der Fraktion (20/5353) hervor, der am Freitag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Danach soll die Zahl der Wahlkreise von derzeit 299 auf 270 reduziert und die Regelgröße für Listenmandate auf 320 erhöht werden.

In der Vorlage plädiert die Fraktion zudem für eine Erhöhung der Zahl unausgeglichener Überhangmandate von derzeit drei „auf die vom Bundesverfassungsgericht zugelassene Anzahl“ von 15. Überhangmandate einer Partei in einem Bundesland sollen nach ihrem Willen „wie bisher mit Listenmandaten der gleichen Partei in anderen Bundesländern verrechnet“ werden.

Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei über die Erststimme mehr Direktmandate in den Wahlkreisen gewonnen hat, als ihrem Listenergebnis entsprach. Um das mit der Zweitstimme bestimmte Kräfteverhältnis der Parteien im Parlament wiederherzustellen, werden diese Überhänge nach geltendem Wahlrecht bis auf drei mit zusätzlichen Ausgleichsmandaten kompensiert. In der Folge ist die Zahl der Abgeordneten über die gesetzliche Regelzahl von 598 hinaus auf derzeit 736 angestiegen.

Zudem sprechen sich die Abgeordneten in dem Antrag für eine „Anhebung der Grundmandatsklausel“ aus. Danach sollen bei Verteilung der Sitze auf die Landeslisten nur Parteien berücksichtigt werden, die mindestens fünf Prozent der gültigen Zweitstimmen erhalten oder in mindestens fünf statt bisher drei Wahlkreisen einen Sitz errungen haben.

Zugleich wendet sich die Fraktion in der Vorlage gegen das in einem Gesetzentwurf von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (20/5370) vorgeschlagene Wahlrechtsmodell. „Ein Modell, bei dem den in den Wahlkreisen durch die Erststimme direkt gewählten Kandidatinnen und Kandidaten nur dann ein Mandat zugeteilt wird, wenn und soweit dieses von dem durch die Zweitstimmen ermittelten Parteienproporz gedeckt ist, schmälert die Bedeutung der Wahlkreisabgeordneten erheblich und beeinträchtigt die parlamentarische Vertretung von Bürgerinteressen“, schreibt die Fraktion.

Quelle: Deutscher Bundestag, HiB Nr. 60 vom 25. Januar 2023

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