Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass die Änderung des Parteiengesetzes im Jahr 2018, die den Parteien deutlich höhere Summen der staatlichen Parteienfinanzierung zugestand, verfassungswidrig und damit nichtig ist.

Stephan Brandner, stellvertretender Bundessprecher der Alternative für Deutschland und Parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Bundestag, meint dazu:

„Das Urteil ist ein Erfolg für uns alle, insbesondere für die Steuerzahler und zeigt, dass die AfD wirkt. Ohne uns hätten die anderen die Klage nie erhoben. Und die massive Erhöhung der Parteienfinanzierung um 25 Millionen Euro jährlich, wäre nicht vom Bundesverfassungsgericht gekippt worden. Es hat festgestellt, dass die Parteien sich nicht wie in einem Selbstbedienungsladen Gelder zuschachern dürfen, was die gegen die Stimmen der AfD getan hatten. Nun müssen die seit 2019 rechtswidrig von den Parteien vereinnahmten Mittel – inzwischen rund 100 Millionen Euro – schnellstmöglich zurückgezahlt werden. Alles andere wäre eine Missachtung des Urteils und ein Schlag ins Gesicht der Bürger.“

Quelle: AfD, Pressemitteilung vom 24. Januar 2023

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