Am Mittwoch hat Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier Frau Richterin des Bundesverfassungsgerichts Monika Hermanns die Entlassungsurkunde ausgehändigt. Damit endete ihre 12-jährige Amtszeit. Wegen ihrer Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland verlieh der Bundespräsident Monika Hermanns bei diesem Anlass das Große Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland.

Monika Hermanns wurde im Jahre 1959 geboren und wuchs im Emsland auf. Von 1977 bis 1982 studierte sie Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster und der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Nach Abschluss des Zweiten juristischen Staatsexamens in Düsseldorf wirkte sie als Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Europäisches Recht der Universität des Saarlandes. Im Jahre 1990 trat Monika Hermanns als Richterin in den Justizdienst des Saarlandes ein und wurde zunächst bis 1993 an das Ministerium der Justiz des Saarlandes abgeordnet. Dort war sie Pressesprecherin und persönliche Referentin des Ministers. Nach ihrer Ernennung zur Richterin am Landgericht war Monika Hermanns in den Jahren 1993 und 1994 in einer Zivilkammer des Landgerichts Saarbrücken tätig. Im Anschluss folgte von 1995 bis 1997 eine Abordnung als Wissenschaftliche Mitarbeiterin an den Bundesgerichtshof. 1998 wurde Monika Hermanns zur Richterin am Oberlandesgericht ernannt und bis 1999 an die Staatskanzlei des Saarlandes abgeordnet. Frau Hermanns leitete dort die Abteilung Recht und Koordination. Anschließend wirkte sie bis zum Jahre 2004 in verschiedenen Zivilsenaten des Saarländischen Oberlandesgerichts. In den Jahren 2001 bis 2010 war sie zudem Mitglied des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes. Im Jahre 2004 folgte die Ernennung von Monika Hermanns zur Richterin am Bundesgerichtshof. Dort wurde sie dem VIII. Zivilsenat zugewiesen, der insbesondere für Kaufrecht, Wohnraummietrecht und Leasingrecht zuständig ist. In den Jahren 2009 und 2010 war sie außerdem Präsidialrichterin beim Bundesgerichtshof. Seit Dezember 2015 ist Monika Hermanns stellvertretendes Mitglied der Europäischen Kommission für Demokratie durch Recht (Venedig-Kommission).

Monika Hermanns wurde am 11. November 2010 durch den Bundestag zum Mitglied des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts gewählt und vom Bundespräsidenten am 16. November 2010 zur Richterin des Bundesverfassungsgerichts ernannt. Ihr Dezernat umfasste unter anderem Verfassungsbeschwerden und Normenkontrollverfahren auf den Gebieten des Steuerrechts (Einkommensteuer-, Kirchensteuer-, Körperschaftsteuer- und Umwandlungssteuerrecht), des Zwangsvollstreckungsrechts, des Insolvenzrechts und des Kaufrechts sowie Verfahren zur Feststellung der Verwirkung von Grundrechten nach Art. 18 Grundgesetz. Monika Hermanns hat eine Reihe von bedeutenden Senatsverfahren als Berichterstatterin vorbereitet. Beispielhaft seien hier genannt die Entscheidungen zur Ungleichbehandlung von Verheirateten und eingetragenen Lebenspartnern beim Ehegattensplitting (BVerfGE 133, 377), zur Ungleichbehandlung von Kapitalgesellschaften beim Verlustabzug infolge einer Übertragung von mehr als 25 Prozent des gezeichneten Kapitals innerhalb von fünf Jahren (BVerfGE 145, 105), zum Ausschluss von Aufwendungen für eine Erstausbildung von abzugsfähigen Werbungskosten (BVerfGE 152, 274), zur rückwirkenden Beschränkung der Abzugsfähigkeit von Vorauszahlungen auf Erbbauzinsen (BVerfGE 157, 177) und zur Privilegierung von Gewinneinkünften zu Förderungs- und Lenkungszwecken (Beschluss des Zweiten Senats vom 8. Dezember 2022 – 2 BvL 1/13).

Zudem war sie Berichterstatterin in zahlreichen Kammerverfahren, unter anderem in einer Reihe von Verfahren zur Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung der Rentenbesteuerung zur gleichheitsgerechten Besteuerung von Beamtenpensionen und Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung durch das Alterseinkünftegesetz, zur Anwendbarkeit des Gesetzes über die Rehabilitierung und Entschädigung von Opfern rechtsstaatswidriger Strafverfolgungsmaßnahmen im Beitrittsgebiet auf die Unterbringung in einem Jugendwerkhof oder Kinderheim und zum Umfang der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht in diesen Fällen sowie zu den Anforderungen an effektiven Rechtsschutz im Insolvenzplanverfahren.

Frau Dr. Rhona Fetzer, geboren im Jahre 1963 in Reutlingen, tritt als Nachfolgerin von Frau Monika Hermanns in den Zweiten Senat ein. Sie ist zurzeit Vorsitzende des VIII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs. Frau Dr. Fetzer hat heute vom Bundespräsidenten die Ernennungsurkunde zur Richterin des Bundesverfassungsgerichts erhalten. Sie wurde am 15. Dezember 2022 vom Deutschen Bundestag zur Richterin des Bundesverfassungsgerichts gewählt.

Quelle: Bundesverfassungsgericht, Pressemitteilung vom 11. Januar 2023

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