Das Innenministerium hat ein Ausstiegs- und Distanzierungsprogramm für ausstiegswillige Extremisten gestartet. Das Programm trägt den Namen „wageMUT“ und ergänzt die Präventionsarbeit des brandenburgischen Verfassungsschutzes. Damit wird ein weiteres zentrales Vorhaben des „Maßnahmenplans im Kampf gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität“ von Innenminister Michael Stübgen umgesetzt.

Stübgen: „Wer aus eigenem Antrieb ein extremes Umfeld verlassen möchte und dafür Begleitung und Hilfe anfragt, verdient diese Unterstützung aus meiner Sicht auch. Mit ,wageMUT´ soll Ausstiegswilligen geholfen werden, ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben ohne Gewalt und Extremismus zu führen. Die Erfahrungen anderer staatlicher Ausstiegsprogramme zeigen ihre Wirksamkeit. Diese Programme haben zahlreichen Menschen dabei geholfen, ihr Denken und Verhalten nachhaltig zu ändern. Mit ,wageMUT´ schließen wir eine wichtige Lücke in Brandenburg.“

Wichtiger Bestandteil des Programms ist die aktive Ansprache von Personen, die in extremistischen Milieus aktiv sind. Sie sollen so für einen Ausstieg motiviert werden. Ein besonderer Schwerpunkt wird dabei auf Heranwachsende und junge Erwachsene gelegt.

Der Leiter der Abteilung Verfassungsschutz, Jörg Müller: „Auf dem Weg in ein Leben ohne Extremismus sind Ausstiegswillige häufig mit persönlichen und sozialen Problemen konfrontiert. An diesen individuellen Bedürfnislagen setzen die Ausstiegsbegleiterinnen und -begleiter des Verfassungsschutzes an. Sie werden bedarfsgerechte individuelle Hilfsangebote zur Bewältigung des Alltags in Form von Hilfe zur Selbsthilfe anbieten. Ebenso sind Unterstützung, Beratung und Hilfe für das familiäre Umfeld oder für Schulen möglich. Sämtliche Daten werden selbstverständlich streng vertraulich behandelt.“

Für ausstiegswillige Extremisten steht eine Beratungshotline unter der Telefonnummer 0151 15935736 zur Verfügung. Weitere Informationen zum Programm finden sich auf der Website des Innenministeriums.

Quelle: Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg, Pressemitteilung vom 10. Januar 2023

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