Zum 1. Januar 2023 wurde GvW-Rechtsanwältin und Head of ESG & Sustainability Dr. Annika Bleier als neues Mitglied in den Ausschuss für Menschenrechte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) aufgenommen.

Der achtköpfige Ausschuss hat die Aufgabe, die Menschenrechte mit den Mitteln des Rechts zu stärken, insbesondere wenn die berufliche Tätigkeit von Anwältinnen und Anwälten in Frage gestellt wird oder wo der Zugang zum Recht der Bürgerinnen und Bürger erschwert oder unmöglich gemacht wird. Der Ausschuss veröffentlicht Stellungnahmen und Positionspapiere zu Menschenrechtsfragen, berät den Vorstand des DAV und arbeitet mit europäischen und internationalen Organisationen zum Schutz der Menschenrechte zusammen (mehr).

Dr. Annika Bleier wird in den Ausschuss ihre fachliche Expertise als Anwältin im Verfassungsrecht und in Menschenrechtsfragen einbringen. Neben ihrer Promotion im internationalen Menschenrechtsschutz hat sie jüngst zusammen mit dem Vorsitzenden des DAV-Ausschusses Stefan von Raumer den prozessualen Leitfaden „Verfassungsbeschwerde und Beschwerde zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte“ herausgegeben. Der Schutz der Menschenrechte und die Sicherstellung des Zugangs zum Recht für alle spielt auch in der Pro Bono-Praxis von GvW eine zentrale Rolle, die Dr. Annika Bleier als Head of ESG & Sustainability in der Kanzlei maßgeblich aufgebaut hat.

Quelle: Graf von Westphalen, Pressemitteilung vom 4. Januar 2022

Cookie Consent mit Real Cookie Banner