Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) sieht in der zunehmenden sozialen Spaltung und in „rassistischem, sexistischem, homo- und transfeindlichem sowie behindertenfeindlichem Hass, Gewalt und Diskriminierung, verbunden mit Versuchen der Polarisierung und Spaltung der Gesellschaft“ eine große aktuelle Herausforderung. Das geht aus dem aktuellen Jahresbericht 2021 hervor, den das Institut als unabhängige Stelle in staatlichem Auftrag veröffentlicht hat und nun als Unterrichtung (29/4983) vorliegt.

Um den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken, empfiehlt das Institut unter anderem benachteiligte Kinder, die durch die Pandemie besonders oft Lernrückstände haben, zu unterstützen – und so das Recht auf Bildung für alle Kinder und Jugendlichen „diskriminierungsfrei zu verwirklichen“, Weiteren Handlungsbedarf sehen die Menschenrechtsexperten bei der Überwindung von Wohnungslosigkeit, der Bekämpfung von institutionellem Rassismus und Antiziganismus sowie der Achtung und Umsetzung von Menschenrechten in der Altenpflege wie auch entlang der Lieferketten.

Der Bericht enthält zudem eine Übersicht über Einnahmen und Ausgaben des DIMR: Danach hatte das Institut 2021 Einnahmen von rund 6,66 Millionen Euro, davon kamen rund 3,12 Millionen Euro als Zuwendungen des Bundes, 2,16 Millionen waren Einnahmen aus Drittmittelprojekten des Bundes, rund 1,2 Millionen waren vermischte Einnahmen sowie rund 187. 000 Euro stammten aus Drittmittelprojekten der Länder

Zu den größten Ausgabeposten gehörten dem Bericht zufolge „Aufträge Dritter/Drittmittelprojekte Abteilung Menschenrechtspolitik Inland/Europa“ (rund 1,07 Millionen Euro), „Aufträge Dritter/Drittmittelprojekte Internationale Menschenrechtspolitik“ (rund 0,6 Millionen Euro) sowie die „Abteilung Menschenrechtepolitik Inland/Europa (rund 0,5 Millionen Euro).

Für die Monitoringstelle zur UN-Behindertenrechtskonvention wurden Ausgaben von rund 0,37 Millionen getätigt, für Aufträge Dritter/Drittmittelprojekte im Zusammenhang mit der Monitoringstelle zur UN-Behindertenrechtskonvention weitere rund 0,5 Millionen Euro. Aufträge Dritter/Drittmittelprojekte im Zusammenhang mit der Monitoringstelle zur UN-Kinderrechtskonvention schlugen mit rund 0,49 Millionen Euro zu Buche.

Die Kosten für Kommunikation wurden in der Jahresrechnung mit rund 0,6 Millionen Euro angegeben, die Kosten für Verwaltung (Gemeinkosten) mit rund 1,22 Millionen Euro.

Quelle: Deutscher Bundestag, HiB Nr. 770 vom 21. Dezember 2022

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