Das Projekt „Wissenschaftliche Mitarbeit bei Gericht“ ist in diesem Jahr im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm erfolgreich gestartet. Eine erste Evaluation nach sechsmonatiger Laufzeit hat die sehr positiven Rückmeldungen zu diesem Projekt bestätigt.

Vor diesem Hintergrund geht das Projekt nun in eine zweite Runde: Ab sofort werden im Bezirk des Oberlandesgerichts besonders qualifizierte Rechtsreferendarinnen und -referendare als wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gesucht, die sich für eine Tätigkeit an verschiedenen Gerichten des Bezirks ab Anfang des Jahres 2023 interessieren. Eingesetzt werden können die wissenschaftlich Mitarbeitenden am Oberlandesgericht Hamm, an den Landgerichten Arnsberg, Bielefeld, Bochum, Dortmund, Essen, Hagen, Münster, Paderborn und Siegen sowie dem Amtsgericht Dortmund.

Die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erwarten vielseitige und abwechslungsreiche Aufgaben, die einen breiten Einblick in die Arbeitsweise der Rechtsprechung und den Richterberuf geben. Sie unterstützen die Richterinnen und Richter am Amtsgericht oder die Spruchkörper am Landgericht bzw. am Oberlandesgericht bei ihrer täglichen Arbeit und haben so die Möglichkeit, das Zustandekommen von gerichtlichen Entscheidungen zu begleiten. Als Tätigkeitsgebiete kommen – abhängig von dem jeweiligen Verfahren – das Anfertigen von Aktenauszügen, Entscheidungsentwürfen oder Gutachten zu Rechtsfragen wie auch die Bearbeitung und Organisation von Großverfahren oder juristische Recherchen in Betracht. Hierdurch erhalten die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Möglichkeit, das Zustandekommen von gerichtlichen Entscheidungen zu begleiten. Zugleich kann die Rechtsprechung in verschiedenen Bereichen entlastet werden.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten einen auf maximal ein Jahr befristeten Arbeitsvertrag mit einer Wochenarbeitszeit von sechs bis maximal zehn Stunden.

Weiteren Einzelheiten ergeben sich aus der Stellenanzeige.

Quelle: Oberlandesgericht Hamm, Pressemitteilung vom 22. November 2022

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