Am 18. November begrüßte die Präsidentin des Oberlandesgerichts Gudrun Schäpers Expertinnen und Experten aus dem Landgerichtsbezirk Dortmund, die sich täglich in ihren verschiedenen Disziplinen für den Schutz von Kindern einsetzen, zu einer Fallkonferenz zum Familienrecht im Oberlandesgericht Hamm.

Das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen hat die Diskussion zu Kindesmissbrauchsfällen zum Anlass genommen, den Bereich des Kinderschutzes in der Justiz durch einen verstärkten Fokus auf interdisziplinäres Arbeiten zu professionalisieren. Dazu wurde das justizinterne Organisationsberatungsteam Münsterland-Ostwestfalen-Lippe beauftragt, ein Konzept für eine vertiefte interdisziplinäre Zusammenarbeit zu entwickeln.

Das Konzept sieht die gemeinsame Analyse eines realistischen Falls vor und gibt so Praktikern die Möglichkeit, Themen aus dem Kindeswohlbereich interdisziplinär zu behandeln. Ziel der Tagung soll es sein, sich mittels der Bearbeitung beispielhafter Fragestellungen über das jeweilige Rollenverständnis auszutauschen und dabei fachlich voneinander zu lernen. Hierzu gehört es insbesondere auch, dass Arbeitsabläufe und Zuständigkeiten erörtert und Optimierungsmöglichketen für die eigene zukünftige Arbeit erreicht werden können.

Seit September 2021 finden inzwischen landesweit regionale Fallkonferenzen statt. Am Freitag kamen dann auch Expertinnen und Experten aus dem Landgerichtsbezirk Dortmund, die sich täglich in ihren verschiedenen Disziplinen für Schutz von Kindern einsetzen – von Familienrichterinnen und –richtern über Sachverständige, das Jugendamt, die Kinderschutzambulanz, die Staatsanwaltschaft und die Polizei bis hin zu den Verfahrensbeiständen im Oberlandesgericht Hamm zusammen, um sich auszutauschen. Dabei wurde auch die medizinische Perspektive sowohl bei der Erkennung als auch bei der Bewältigung von Gefährdungen mit in den Blick genommen.

Die Konferenz gab Gelegenheit für einen lebhaften und engagierten Austausch und eine engere Vernetzung. Sie soll zukünftig in regelmäßigen Abständen fortgesetzt und weiter intensiviert werden.

Quelle: Oberlandesgericht Hamm, Pressemitteilung vom 18. November 2022

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