Seit 1952 ist der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen das höchste Gericht des Landes. Mit einer gemeinsamen Festveranstaltung haben Landtag, Landesregierung und Verfassungsgerichtshof am Dienstag, 18. Oktober 2022, im Plenarsaal mit mehr als 200 Gästen das 70-jährige Bestehen des Verfassungsgerichtshofs gefeiert. Unter ihnen waren André Kuper, Präsident des Landtags, Prof. Dr. Dr. h.c. Barbara Dauner-Lieb, die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs, der Ministerpräsident des Landes, Hendrik Wüst, sowie zahlreiche aktuelle und ehemalige Richter des Verfassungsgerichtshofs. Den Festvortrag hielt Prof. Dr. Christian von Coelln, Staats- und Verwaltungsrechtler an der Universität Köln.

Der Landtag war auch der Ort, an dem vor mehr als 70 Jahren die Abgeordneten das Gesetz über den Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen verabschiedeten. Im März 1952 trat es in Kraft – und damit bekam das Land sechs Jahre nach seiner Gründung ein eigenes Verfassungsgericht. Dieses hat seinen Sitz in Münster – bewusst in Distanz zur Landeshauptstadt Düsseldorf, in der Landtag und Landesregierung ihren Sitz haben. Im Mai 1952 trat der Verfassungsgerichtshof erstmalig zusammen.

André Kuper, Präsident des Landtags, sagte: „Wir dürfen uns sehr glücklich über die unabhängige Verfassungsgerichtsbarkeit schätzen und werden diese auch zukünftig nach allen Möglichkeiten schützen und verteidigen. Das Verfassungsgericht als ,Hüterin der Verfassung’ hat von der ersten Stunde an bis heute Wesentliches für das Werden und das Wesen unseres demokratischen Gemeinwesens erbracht.“

Prof. Dr. Dr. h.c. Barbara Dauner-Lieb, Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs, sagte: „Mit 70 Jahren Verfassungsgerichtshof feiern wir nicht nur das langjährige Bestehen und gute Funktionieren des Verfassungsgerichtshofs als Institution, sondern vor allem, wofür diese steht. Rechtsstaat, Demokratie und eine gelebte Verfassungskultur in unserem Land. Diese hat das Land mit der Einführung der Individualverfassungsbeschwerde weiter gestärkt. Der Verfassungsgerichtshof ist nunmehr auch und vor allem als Bürgergericht mit dem Schutz der Grundrechte und damit des Souveräns betraut. Das ist ein starkes Bekenntnis zu den Grundrechten des Landes. Der Umstand, dass dieser Festakt von allen drei Verfassungsorganen des Landes ausgerichtet wird, unterstreicht die gemeinsame Überzeugung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit.“

Prof. Dr. Dr. h.c. Barbara Dauner-Lieb, Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs, sagte: „Mit 70 Jahren Verfassungsgerichtshof feiern wir nicht nur das langjährige Bestehen und gute Funktionieren des Verfassungsgerichtshofs als Institution, sondern vor allem, wofür diese steht. Rechtsstaat, Demokratie und eine gelebte Verfassungskultur in unserem Land. Diese hat das Land mit der Einführung der Individualverfassungsbeschwerde weiter gestärkt. Der Verfassungsgerichtshof ist nunmehr auch und vor allem als Bürgergericht mit dem Schutz der Grundrechte und damit des Souveräns betraut. Das ist ein starkes Bekenntnis zu den Grundrechten des Landes. Der Umstand, dass dieser Festakt von allen drei Verfassungsorganen des Landes ausgerichtet wird, unterstreicht die gemeinsame Überzeugung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit.“


„Der Verfassungsgerichtshof ist eine zentrale Säule unserer Landesverfassung und damit der Demokratie in Nordrhein-Westfalen. Mit jeder Entscheidung verwirklicht er ein zentrales Versprechen unserer Rechtsordnung: den Vorrang der Verfassung. Während manche tradierte Institutionen unter Vertrauensverlust leiden, ist das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den objektiven und unabhängigen Richterspruch ungetrübt. Damit trägt der Verfassungsgerichtshof fortwährend zum Vertrauen in den Staat bei. Mein herzlicher Dank gilt dem Verfassungsgerichtshof, seinen Richterinnen und Richtern, die unseren gesellschaftlichen Grundkonsens aufrechterhalten und immer wieder neu stiften.“

– Hendrik Wüst, Ministerpräsident NRWr

In seinem Festvortrag führte Prof. Dr. Christian von Coelln, Staats- und Verwaltungsrechtler an der Universität Köln zum Thema „Der Verfassungsgerichtshof als Ausdruck nordrhein-westfälischer Eigenstaatlichkeit“ aus.

Quelle: Verfassungsgerichtshoff für das Land Nordrhein-Westfalen, Pressemitteilung vom 19. Oktober 2022

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