Aufgrund einer Änderung im Umsatzsteuerrecht werden ab dem 1. Januar 2023 verschiedene Leistungen der Ortsgerichte steuerpflichtig. Das Hessische Ministerium der Justiz hat sich mit dem Hessischen Ministerium der Finanzen darauf verständigt, dass die Umsatzsteuer den Ortsgerichten künftig als Teil der Aufwandsentschädigung belassen und diese stattdessen durch das Oberlandesgericht abgeführt wird. Zum 1. Januar 2023 tritt im Übrigen eine Änderungsverordnung in Kraft, durch die die Gebühren für die hessischen Ortsgerichte angepasst werden.

Justizminister Prof. Dr. Roman Poseck erklärte: „Die in Deutschland einmalige Institution der hessischen Ortsgerichte wird weiter gestärkt. Die Ortsgerichte eröffnen den hessischen Bürgerinnen und Bürgern einen einfachen, verlässlichen und kostengünstigen Zugang zur Justiz, gerade auch im ländlichen Raum. Mit einer moderaten Gebührenerhöhung und der Übernahme der künftig anfallenden Umsatzsteuer durch das Oberlandesgericht sind die Ortsgerichte für die Zukunft gut aufgestellt.“

Jede Gemeinde in Hessen verfügt über mindestens ein Ortsgericht. Hessenweit gibt es derzeit rund 900 Ortsgerichte. Sie sind Hilfsbehörden der Justiz und bieten zahlreiche Dienstleistungen an. Ortsgerichte leisten dabei sowohl Hilfestellungen für Bürgerinnen und Bürger als auch für Behörden und Gerichte. So können vom Ortsgericht etwa Unterschriften oder Abschriften öffentlich beglaubigt, Schätzungen vorgenommen, gutachterliche Stellungnahmen abgegeben, Sterbefallsanzeigen erteilt, ein Nachlass gesichert oder Auskünfte erteilt werden. Für ihre Dienstleistungen erheben die Ortsgerichte Gebühren auf gesetzlicher Grundlage, die abhängig von der jeweils erbrachten Leistung sind.

Die Ortsgerichtsmitglieder sind Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte und werden auf Vorschlag der Gemeinde von der Leitung des zuständigen Amtsgerichts ernannt. Zu Ortsgerichtsmitgliedern dürfen nur Personen berufen werden, die allgemeines Vertrauen genießen, lebenserfahren und unbescholten sind.

„Die Ortsgerichte tragen erheblich zur Stärkung des ländlichen Raums in Hessen bei. Die hessischen Bürgerinnen und Bürger können in ihren Heimatgemeinden zahlreiche Leistungen in Anspruch nehmen, ohne dafür das nächste Amtsgericht aufsuchen zu müssen. Die Ortsgerichte stützen sich dabei ganz wesentlich auf die ehrenamtliche Tätigkeit ihrer Mitglieder. Ihnen möchte ich an dieser Stelle für ihr großes Engagement ausdrücklich meinen herzlichen Dank aussprechen“, führte Justizminister Prof. Dr. Roman Poseck abschließend aus.

Quelle: Hessisches Ministerium der Justiz, Pressemitteilung vom 31. Oktober 2022

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