Erschütternde Missbrauchsfälle, ein Anstieg von Kinderpornografie und bundesweit steigende Zahlen bei Kindeswohlgefährdungen durch psychische Misshandlung oder körperliche Gewalt und Vernachlässigung: Deutschlands Jugendämter haben laut einer Mitteilung des Statistischen Bundesamtes im Juli 2021 seit Beginn der Pandemie einen Höchststand bei Kindeswohlgefährdungen festgestellt. Jedes dritte gefährdete Kind war jünger als fünf Jahre. Der Vorsitzende der 93. Justizministerkonferenz und bayerische Justizminister Georg Eisenreich: „Fast 60.600 Kinder und Jugendliche waren laut Statistischem Bundesamt betroffen, etwa 5.000 mehr als im Vorjahr. Die bayerische Justiz nimmt den im Grundgesetz verankerten Schutzauftrag für Kinder sehr ernst. Deshalb haben wir in allen drei Oberlandesgerichtsbezirken das Schutzkonzept ‚Kompetenzpartner Kinderschutz‘ der bayerischen Justizeingeführt. Das Kindeswohl steht für uns an oberster Stelle.“

Heute (21. Oktober) stellte der Präsident des Oberlandesgerichts Nürnberg, Dr. Thomas Dickert, gemeinsam mit den Familienrichterinnen Dr. Barbara Pöschl und Birgit Heußinger-Berner die Kompetenzpartnerinnen Kinderschutz (KPK) für den Oberlandesgerichtsbezirk Nürnberg vor. Familienrichterin Dr. Barbara Pöschl, weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Regensburg, und Familienrichterin Birgit Heußinger-Berner, Richterin am Amtsgericht Nürnberg, sind seit Jahresbeginn zentrale Ansprechpartnerin für alle Fragen des Kinderschutzes. Minister Eisenreich: „Familienrichterinnen und -richter müssen schwere und tiefgreifende Entscheidungen und geeignete Maßnahmen zum Schutz von Kindern treffen. Das kann auch bedeuten, ein Kind zu seinem Schutz aus seiner Familie zu nehmen. Mit Frau Dr. Pöschl und Frau Heußinger-Berner haben zwei sehr erfahrene Familienrichterinnen das verantwortungsvolle Amt der Kompetenzpartnerin Kinderschutz übernommen.“ Aufgabe des KPK ist es, die Familienrichterinnen und -richter als zentraler Ansprechpartner zu unterstützen und den fachlichen wie persönlichen Austausch zu fördern. Zudem soll der Kompetenzpartner als Bindeglied zu Stellen außerhalb der Justiz fungieren. Eisenreich: „Beim Kinderschutz müssen alle an einem Strang ziehen: Jugendämter und Justiz, aber auch die Polizei, die Ärzteschaft und Erziehungsberatungsstellen müssen Hand in Hand arbeiten. Unser Ziel ist der Aufbau eines bayernweiten Netzwerks zum Schutz der Kinder. In einem solch sensiblen Bereich sind verantwortungsvolle Entscheidungen oft auch kurzfristig zu treffen. Das wollen wir bestmöglich unterstützen.“

Justizintern bieten die KPKs bei Bedarf ihren Richterkolleginnen und -kollegen im jeweiligen Bezirk bei konkreten Einzelfragen in Kinderschutzverfahren Unterstützung an. Sie organisieren regelmäßige Fachgespräche und bauen einen Wissenspool auf. Über den Austausch mit den anderen KPKs soll so ein bayernweites Netzwerk für die Familiengerichte im Bereich Kinderschutz entstehen. Eisenreich: „Wir setzen mit den KPKs auf Spezialisierung und Vernetzung.“ Der Präsident des Oberlandesgerichts Nürnberg Dr. Thomas Dickert: „Es freut mich, dass wir mit den Familienrichterinnen Dr. Barbara Pöschl und Birgit Heußinger-Berner zwei ausgewiesene Expertinnen als Kompetenzpartnerinnen Kinderschutz gewinnen konnten. Diese haben die Arbeit bereits mit höchster Motivation aufgenommen und sind erfolgreich dabei, sich mit allen relevanten Stellen zu vernetzen. Zusammenarbeit und Kommunikation sind das A und O beim Schutz der Kinder vor Gewalt und Missbrauch. Die beiden Kolleginnen sind dafür prädestiniert.“

Darüber hinaus ist es den KPKs ein besonderes Anliegen, auch als Ansprechpartner für Jugendämter, Polizei, Kliniken, Sachverständige und sonstige mit dem Kinderschutz befasste Fachstellen zur Verfügung zu stehen und den interdisziplinären Austausch zu fördern. Eine reibungslose und vertrauensvolle Kooperation der verschiedenen Verfahrensbeteiligten ist unerlässlich, um Kinder bestmöglich zu schützen. Der Minister: „Neben der Spezialisierung und Vernetzung der KPKs ist der interdisziplinäre Austausch von zentraler Bedeutung. Die interdisziplinäre Zusammenarbeit der Entscheidungsträger wird durch das Schutzkonzept noch weiter verstärkt.“

Eisenreich: „Es ist eine auch persönlich fordernde Aufgabe, über das Wohl und die Zukunft eines Kindes zu entscheiden. Ich danke Ihnen, Frau Richterin Dr. Pöschl und Frau Richterin Heußinger-Berner, für Ihren großen Einsatz und dass sie die Kolleginnen und Kollegen mit ihrem großen Erfahrungsschatz zum Schutz der Kinder unterstützen.“

Pressekonferenz

Die Pressekonferenz zur Vorstellung der Kompetenzpartner Kinderschutz am 21.10.2022 im Königssaal des OLG Nürnberg können Sie hier auf unserem Videoportal anschauen:

Quelle: Bayerisches Staatsministerium der Justiz, Pressemitteilung vom 21. Oktober 2022

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