Das Verwaltungsgericht Gera stellt zum 22. September 2022 auf die elektronische Aktenführung um: Ab diesem Datum werden sämtliche neu eingehende Verfahren ausschließlich elektronisch als sogenannte eAkten geführt. Nach Abarbeitung der vor diesem Stichtag eingegangenen Verfahren, die in Papierform fortgeführt werden, wird das Verwaltungsgericht seine Akten ausschließlich digital führen.

„Die Digitalisierung der Arbeit des Verwaltungsgerichts Gera ist aus meiner Sicht der wichtigste technische Fortschritt seit Gründung des Gerichts 1993. Die Beschäftigten des Gerichts sind gut vorbereitet, sodass die Umstellung auf die eAkte gelingen wird“, so der Präsident des Verwaltungsgerichts Gera, Herr Michael Obhues.

Inzwischen verfügen bereits sieben weitere Thüringer Gerichte über elektronische Verfahrensakten, darunter alle vier Landgerichte sowie das Thüringer Oberlandesgericht. Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hatte zuletzt im Juni erfolgreich auf die elektronische Aktenführung umgestellt. Ab Januar 2023, also deutlich vor der gesetzlichen Frist 2026, wird mit der Einführung der eAkte am Verwaltungsgericht Meiningen die Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit vollständig digitalisiert sein.

„Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir die Thüringer Gerichte und Staatsanwaltschaften planmäßig bis zum 1. Januar 2026 vollumfänglich auf die digitale Gerichtsakte umgestellt haben werden. Die eAkte eröffnet unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern moderne und flexible Möglichkeiten der Aktenbearbeitung. Für die rechtssuchenden Bürgerinnen und Bürger gewährleisten wir hierdurch eine zeitgemäße Fortentwicklung und Effektivierung des Justizwesens. Mit der Einführung am Verwaltungsgericht Gera arbeiten zusammen mit dem Landgericht Gera nun erstmals an einem Justizzentrum zwei Dienststellen unterschiedlicher Gerichtsbarkeiten mit der eAkte“, teilte Justizminister Dirk Adams (Bündnis 90/Die Grünen) mit.

Die elektronische Aktenführung ist nach dem Willen des Gesetzgebers spätestens ab 1. Januar 2026 in allen Gerichten und Staatsanwaltschaften für neue Verfahren bundesweit verbindlich. Diese anstehenden Veränderungen wirken sich in der Thüringer Justiz für etwa 3500 Bedienstete aus. Neben erheblichem Schulungsaufwand sowie einer umfassenden Modernisierung der technischen Ausstattung der Arbeitsplätze und der Sitzungssäle, ist die Einführung der elektronischen Akte insbesondere durch eine Vielzahl rechtlicher und organisatorischer Änderungen geprägt.

Quelle: THÜRINGER MINISTERIUM FÜR MIGRATION, JUSTIZ UND VERBRAUCHERSCHUTZ, Pressemitteilung vom 21. September 2022

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