Die Staatsanwaltschaft Hildesheim hat Anklage gegen einen 64-jährigen Arzt und eine 58-jährige Ärztin aus dem Landkreis Gifhorn zur großen Strafkammer des Landgerichts Hildesheim erhoben. 

Dem 64-jährigen Arzt wird Körperverletzung in 34 Fällen, Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse in 85 Fällen sowie gemeinschaftlicher gewerbsmäßiger Betrug in 6 Fällen zur Last gelegt.

Der 58-Jährigen Ärztin wird gemeinschaftlicher gewerbsmäßiger Betrug in 6 Fällen, Körperverletzung in 2 Fällen und das Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse in 3 Fällen vorgeworfen.

Nach dem Ergebnis der Ermittlungen soll der 64-jährige Angeschuldigte im Zeitraum von Ende Januar 2020 bis Ende September 2021 in 34 Fällen Kinder und Jugendliche nicht gegen Mumps, Masern und Röteln geimpft haben. Stattdessen soll er lediglich Kochsalzlösung gespritzt haben, wodurch die Kinder unnötige Schmerzen erlitten haben sollen.
Der Ärztin werden zwei entsprechende Taten vorgeworfen.

Zudem soll der Angeschuldigte in 85 Fällen eine entsprechende Impfung in Impfausweisen bescheinigt, tatsächlich aber nicht vorgenommen haben. Die angeschuldigte Ärztin soll drei entsprechende falsche Impfungen bescheinigt haben. 

In 6 Fällen sollen durch die Angeschuldigten gemeinschaftlich ärztliche Leistungen für Impfungen bei den jeweiligen Krankenkassen abgerechnet worden sein, die tatsächlich nie erbracht wurden. Dadurch soll ein Schaden von 3031,91 Euro entstanden sein.

Die Ermittlungsbehörden waren durch einen anonymen Hinweis auf das Geschehen aufmerksam geworden. Im Rahmen einer Durchsuchung konnten umfangreiche Beweismittel sichergestellt werden, die zu dem Tatverdacht führten.
Blutuntersuchungen der vermeintlich geimpften Personen ergaben, dass keine Antikörper vorhanden waren.
Gegen den 64-jährigen Angeschuldigten erging am 10.03.2022 Haftbefehl, der gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt wurde.
Der Angeschuldigte hat sich zum Tatvorwurf nicht geäußert. Die 58-jährige Ärztin hat die Vorwürfe in Abrede genommen.

Quelle: Staatsanwaltschaft Hildesheim, Pressemitteilung vom 9. September 2022

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