Die Preisanpassungsklausel in den Abonnementbedingungen des Musik-Streamingdienstes Spotify ist unzulässig. Das hat das Landgericht Berlin nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) entschieden. Nach der strittigen Klausel gab Spotify steigende Kosten an Kund:innen weiter, ohne verpflichtet zu sein, die Preise bei sinkenden Kosten herabzusetzen.

„Verbraucher:innen sind derzeit in vielen Bereichen von Preiserhöhungen betroffen“, sagt Jana Brockfeld, Rechtsreferentin beim vzbv. „Daher gilt es umso mehr, der Anbieterseite klar zu machen, dass sie sich dabei an die rechtlichen Vorgaben halten müssen. Spotify hat dies nicht getan.“

Das in Schweden ansässige Unternehmen hatte sich in den Nutzungsbedingungen vorbehalten, die Abonnementgebühren und sonstigen Preise zu erhöhen, um „die gestiegenen Gesamtkosten“ für die Bereitstellung der Streamingdienste auszugleichen. Zu den Gesamtkosten zählten zum Beispiel Produktions- und Lizenzkosten, Personal-, Verwaltungs- und Finanzierungskosten sowie Steuern, Gebühren und sonstige Abgaben. Eine Preissenkung infolge gesunkener Kosten sah die Klausel nicht vor.

Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband, Pressemitteilung vom 9. September 2022

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