Das Bundesverwaltungsgericht hat mit seiner heutigen Entscheidung die Klage gegen das Verbot der überwiegend im Internet agierenden rechtsextremistische Vereinigung „Nordadler“ abgewiesen. Geklagt hatte ein einzelnes Mitglied.

Bundesinnenministern Nancy Faeser: „Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist ein wichtiges Signal im Kampf gegen Rechtsextremismus. Es zeigt, dass auch Vereinigungen, die überwiegend virtuell agieren und im Netz Hass und Hetze verbreiten und Anhänger rekrutieren, verboten werden können. Deshalb werde ich nicht zögern, wenn nötig auch von weiteren Vereinsverboten Gebrauch zu machen. Das ist ein wichtiger Teil meines Aktionsplans gegen Rechtsextremismus. Wir werden das Treiben von rechtsextremistischen Organisationen unterbinden, die Hass, Hetze und verfassungsfeindliches Gedankengut ins Netz und unsere Gesellschaft hineintragen.

Die rechtsextremistische Vereinigung „Nordadler“ wurde mit Verfügung vom 23. Juni 2020 durch das Bundesministerium des Innern verboten, da sie sich sowohl gegen die verfassungsmäßige Ordnung als auch gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtet. Zweck und Tätigkeit des Vereins laufen somit den Strafgesetzen zuwider.

Mit „Nordadler“ wurde erstmals eine rechtsextremistische Vereinigung verboten, die ihre nationalsozialistische und antisemitische Ideologie überwiegend im Internet propagierte und dazu Chatgruppen sowie Kanäle auf diversen Plattformen und in den sozialen Medien nutzte. Auf diese Weise sollten gezielt jüngere Internetnutzer geworben und indoktriniert werden. Charakteristisch für die Gruppierung war vor allem die ideologische Wesensverwandtschaft zum Nationalsozialismus sowie ein sehr stark ausgeprägter Antisemitismus.

Mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist die Ver­bots­ver­fü­gung be­stands­kräf­tig ge­wor­den. Etwaige Nachfolgebestrebungen und -aktivitäten können nun gemäß § 85 StGB ff. auch strafrechtlich verfolgt werden.

Quelle: Bundesministerium des Innern und für Heimat, Pressemitteilung vom 31. August 2022

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