Der Bürgermeister der Stadt Bad Lobenstein, Thomas Weigelt, wurde zum heutigen Mittwoch vorläufig aus dem Dienst enthoben. Zu diesem Entschluss kam die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde des Saale-Orla-Kreises nach dienstrechtlicher Prüfung mehrerer schwerwiegender Verfehlungen des Stadtoberhauptes. Ein entsprechender Bescheid wurde Thomas Weigelts Anwalt am Vormittag übersendet. Mit dessen Zustellung trat die vorläufige Dienstenthebung umgehend in Kraft.

Rechtliche Grundlage für diesen drastischen, thüringenweit äußerst seltenen Vorgang ist das Thüringer Disziplinargesetz. Das sieht bei Verfehlungen von Beamten, wozu auch Wahlbeamte wie Bürgermeister gehören, verschiedene Maßnahmen bis hin zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis vor.

Konkret führt die Rechtsaufsichtsbehörde sechs erhebliche Dienstpflichtverletzungen auf, die nicht nur aufgrund der Anzahl, sondern auch aufgrund ihrer Verschiedenheit – Diffamierung von Verfassungsorganen, finanzielle Schädigung der Stadt Bad Lobenstein, körperlicher Angriff – nicht als Augenblicksversagen oder versehentliches Fehlverhalten abgetan werden können.

Da Thomas Weigelt aufgrund der Art und Weise, der Summe und der Schwere der Vorwürfe, die gegen ihn im Raum stehen, voraussichtlich aus dem Beamtenverhältnis entfernt wird, kann er durch die Rechtsaufsichtsbehörde gemäß Paragraf 42 des Thüringer Disziplinargesetzes bereits vor Abschluss des Verfahrens des Dienstes enthoben werden.

Der Begriff „voraussichtlich“ ist in diesem Fall nicht als Vorverurteilung zu verstehen. Allerdings überwiegt aufgrund der Summe der Vorwürfe die Wahrscheinlichkeit, dass es zu einer Entfernung aus dem Beamtenverhältnis kommen wird.

In Ausübung des gesetzlich eingeräumten Ermessensspielraums kommt die Rechtsaufsichtsbehörde zu dem Schluss, dass das Interesse an einer Fernhaltung des Bürgermeisters vom Dienst gegenüber dessen Recht auf amtsangemessene dienstliche Beschäftigung überwiegt. Daher wird er – einhergehend mit einer Kürzung der Dienstbezüge – umgehend aus dem Dienst enthoben.

Sollten die laufenden Ermittlungen der Rechtsaufsichtsbehörde zur Erhebung einer Disziplinarklage führen, würde die Entscheidung über eine endgültige Entfernung von Thomas Weigelt aus dem Beamtenverhältnis am Verwaltungsgericht Meiningen fallen.

Bis zu einer eventuellen Entfernung aus dem Beamtenverhältnis oder eines möglichen anderen Abschlusses des Disziplinarverfahrens gegen Thomas Weigelt wird der 1. Beigeordnete der Stadt Bad Lobenstein, Klaus Möller, die Amtsgeschäfte führen.

Quelle: Saale-Orla Kreis, Pressemitteilung vom 31. August 2022

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