09:00 Uhr: Deutscher Bundestag – 32. Sitzung

Auf der Tagesordnung u.a.: Bericht der Wehbeauftragten

09:15 Uhr: OLG Celle – Fortsetzung der mündlichen Verhandlung im Kapitalanleger-Musterverfahren
gegen Porsche und VW

Die Kläger der Ausgangsverfahren begehren von der Porsche Automobil Holding SE und der Volkswagen AG aus eigenem und abgetretenem Recht Zahlung von Schadensersatz wegen falscher und irreführender Kapitalmarktinformationen im Zusammenhang mit dem Erwerb von Anteilen an der Volkswagen AG. Die Kläger haben in den Ausgangsverfahren geltend gemacht, wegen der Veröffentlichung von nach Darstellung der Kläger unrichtigen und irreführenden Presseerklärungen bzw. einer Ad-Hoc-Mitteilung, wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens, wegen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung sowie wegen Verstoßes gegen das Kartellverbot im Zusammenhang mit dem Erwerb von Anteilen an der Volkswagen AG sei ihnen ein Schaden entstanden. Verfahrensgegenstand ist u.a. eine Pressemitteilung der Porsche Automobil Holding SE vom 10. März 2008, mit der die Porsche Automobil Holding SE Medienberichte zurückwies, wonach das Unternehmen beabsichtige, seinen Anteil an der Volkswagen AG auf 75 % aufzustocken.

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