Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann hat Lutz Goebel als neuen Vorsitzenden des Nationalen Normenkontrollrates vorgeschlagen. Lutz Goebel war zuletzt Präsident des Verbands DIE FAMILIENUNTERNEHMER und ist Geschäftsführender Gesellschafter der Henkelhausen GmbH & Co. KG. Zudem hat er einige Beiratsmandate inne.

Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann erklärt dazu:

„Ich freue mich, in Lutz Goebel eine herausragende Persönlichkeit als neuen Vorsitzenden für den Nationalen Normenkontrollrat gefunden zu haben. Lutz Goebel verbindet langjähriges wirtschaftliches Wirken und politische Erfahrung durch sein Engagement für die Familienunternehmer in Deutschland. Er weiß um die Bedeutung von Bürokratieabbau und klaren Regeln – und wie man dem Gewicht gibt. Gutes Recht muss vor allem praxistauglich und wirksam sein, der finanzielle und zeitliche Aufwand für Bürgerinnen und Bürger, für Unternehmen und auch für die Verwaltung selbst muss so gering wie möglich ausfallen. Der Nationale Normenkontrollrat wird zukünftig direkt im Zentrum der Rechtsetzung der Bundesregierung, im Bundesministerium der Justiz, angesiedelt sein. In der Sache werden wir nahtlos an die bisherige gute Zusammenarbeit anknüpfen.“

Der Nationale Normenkontrollrat ist mit Persönlichkeiten aus jeweils unterschiedlichen fachlichen und gesellschaftlich-sozialen Lebensbereichen besetzt. Damit wird der interne Diskussions- und Meinungsbildungsprozess angeregt und im Ergebnis die Bundesregierung wirkungsvoll unterstützt. Das Gremium war seit 2006 organisatorisch beim Bundeskanzleramt angesiedelt. Zukünftig wird es beim Bundesministerium der Justiz angesiedelt sein. Das Gremium ist unabhängig und nicht Bestandteil der Bundesregierung. Der Nationale Normenkontrollrat hat eine eigene Geschäftsordnung, in der die Arbeitsverfahren geregelt sind.

Der Nationale Normenkontrollrat wacht als unabhängiges Beratungsgremium über den Bürokratieabbau der Bundesregierung und unterstützt diese bei der besseren Rechtsetzung. Grundlage seiner Arbeit ist das am 18. August 2006 in Kraft getretene Gesetz zur Einsetzung des Nationalen Normenkontrollrates (NKRG). Seit der Änderung des NKRG vom März 2011 prüft der Nationale Normenkontrollrat insbesondere auch die Darstellung der Ressorts zum Erfüllungsaufwand für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung. Darüber hinaus berät er die Bundesregierung bei der Fortentwicklung der Methoden der besseren Rechtsetzung, z. B. hinsichtlich der Evaluation von Regelungsvorhaben und bei der besseren Digitalisierung.

Der Bundesminister der Justiz schlägt die Mitglieder des Nationalen Normenkontrollrats im Einvernehmen mit den anderen Mitgliedern der Bundesregierung vor. Der Bundespräsident beruft die Vorgeschlagenen. Den Vorsitz im Nationalen Normenkontrollrat führt das vom Bundesminister der Justiz bestimmte Mitglied.

Quelle: Bundesministerium der Justiz, Pressemitteilung vom 30. März 2022

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