Die Bundesanwaltschaft hat am 10. März 2022 vor dem Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg Anklage gegen

den deutschen und marokkanischen Staatsangehörigen Abdurrahman C.

erhoben.

Der Angeschuldigte ist hinreichend verdächtig, als Heranwachsender eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet zu haben (§ 89a Abs. 1 und 2 Nr. 3 StGB). Zudem ist er wegen versuchter Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz (§ 22a Abs. 1 Nr. 2 KrWaffKontrG) und das Waffengesetz (§ 52 Abs. 1 Nr. 2 b) WaffG) angeklagt.

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Abdurrahman C. weist eine radikal-islamistische Gesinnung auf. Seit dem Jahr

2020 beschäftigte er sich mit dem bewaffneten Jihad, einer Ausreise in das Kampfgebiet in Syrien und dem Märtyrertod. Weiter holte er Erkundigungen über die religiöse Rechtfertigung für die Tötung von Ungläubigen ein.

Spätestens im Januar 2021 beschloss der Angeschuldigte, im Raum Hamburg einen Sprengstoffanschlag im Umfeld des 20. Jahrestages der Terroranschläge vom 11. September 2001 durch die terroristische Vereinigung Al-Qaida zu begehen. Als Vorbild diente ihm dabei das Vorgehen der Attentäter auf den Boston-Marathon im April 2013. Bereits ab Januar 2021 schritt der Angeschuldigte zur Tat und beschaffte sich Materialien für den Bau von sogenannten unkonventionellen Spreng und Brandstoffvorrichtungen (USBV). Hierzu gehörten unter anderem größere Mengen an Chemikalien sowie mehrere Hundert Schrauben und Muttern aus Metall, die Abdurrahman C. über das Internet bei gewerblichen oder privaten Anbietern kaufte. Um seine Identität und wahren Absichten zu verschleiern, ließ er sich die Gegenstände an verschiedene Adressen Dritter liefern. Zudem versuchte er, über das Darknet eine Handgranate und eine halbautomatische Schusswaffe des Typs Makarov zu erwerben.

Abdurrahman C. konnte den von ihm geplanten Anschlag nicht umsetzen, da er festgenommen wurde und sich seit dem 27. August 2021 in Untersuchungshaft befindet. Grundlage hierfür war zunächst ein Haftbefehl des Amtsgerichts Hamburg und seit dem 4. Januar 2022 der Haftbefehl des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs. Die Bundesanwaltschaft hatte das Ermittlungsverfahren am 13.

Dezember 2021 an sich gezogen.

Quelle: Generalbundesanwalt, Pressemitteilung vom 25. März 2022

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