Kinder und Jugendliche sind ein wichtiger Teil der Gesellschaft und bedürfen des besonderen Schutzes und der Unterstützung. Aufgabe der Kinderkommission des Deutschen Bundestages ist es, dafür Sorge zu tragen, dass die Interessen und Anliegen der Kinder und Jugendlichen in der parlamentarischen Arbeit ausreichend berücksichtigt werden. Als Anwältin der Kinder und Jugendlichen ist die Kinderkommission auch Ansprechpartnerin für Verbände und Organisationen sowie Eltern und Kinder. 

Mit der Konstituierung als Unterausschuss des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am 24. März 2022 kann die Kinderkommission ihre Arbeit aufnehmen. Der Deutsche Bundestag bringt damit auch in der 20. Wahlperiode  zum Ausdruck, wie wichtig eine fraktionsübergreifende Kinder- und Jugendpolitik ist. 

Die neue Kinderkommission setzt sich wie folgt zusammen: Abgeordnete Sarah Lahrkamp (SPD), Abgeordneter Paul Lehrieder (CDU/CSU), Abgeordnete Emilia Fester (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Abgeordneter Matthias Seestern-Pauly (FDP), Abgeordneter Gereon Bollmann (AFD) und Abgeordnete Heidi Reichinnek (DIE LINKE.).

Entsprechend der Fraktionsstärke ist im Vorsitzturnus die Abgeordnete Lahrkamp die erste Vorsitzende der Kinderkommission. Sie erklärt zur Konstituierung: „Ich freue mich, dass heute die Kinderkommission des 20. Deutschen Bundestages ihre Arbeit aufnehmen kann. Die Kinderkommission ist seit 1988 ein fester Bestandteil des Parlaments und damit Ausdruck der besonderen Verantwortung, die die Politik für Kinder und Jugendliche hat.“

„Wir werden fraktionsübergreifend auch weiterhin die Rechte, Interessen und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen ins Zentrum unserer Arbeit stellen. Die Vertreterinnen und Vertreter der sechs Fraktionen werden dazu ihre Themen einbringen, so dass wir verschiedensten Fragen nachgehen werden, die dem Schutz, der Förderung und der Beteiligung von Kindern in Deutschland dienen.“  „Mir liegt während meines Vorsitzes vor allem am Herzen, dass wir erstens über parteipolitische Positionen hinweg das Wohl der Kinder und Jugendlichen im Blick behalten und zweitens die Kinderrechte auch leben, was im Falle der Kinderkommission auch bedeutet, dass wir Kinder und Jugendliche beteiligen, dass wir mit ihnen statt über sie reden, dass wir ihnen zuhören und ihre Worte berücksichtigen. Kinder sind die besten Vertreter ihrer eigenen Interessen.“

Quelle: Deutscher Bundestag, Pressemitteilung vom 24. März 2022

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