Der Geldautomat in einem Mehrfamilienhaus in Ratingen muss nicht entfernt werden. Dies entschied der 9. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf in seinem Urteil, das Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Dr. Joachim Unger am 21. März 2022 verkündete.

Bewohner eines Mehrfamilienhauses in Ratingen haben Sorge, dass der Geldautomat der Bankfiliale im Erdgeschoss ihres Hauses gesprengt werden könnte. Anlass dafür sind zahlreiche Medienberichte über solche Fälle. Ihre Klage gegen die Bank auf Entfernung des Geldautomaten (vgl. Pressemitteilung vom 01.02.2022) hatte auch in zweiter Instanz keinen Erfolg.

Laut dem Berufungsurteil habe die Eigentümergemeinschaft mit dem Betrieb einer Bankfiliale auch das Aufstellen eines Geldautomaten genehmigt. Eine Änderung der Benutzungsregeln ihrer Immobilie könnten die Eigentümer aber nur einstimmig beschließen, was nicht geschehen sei. Die bloß abstrakte Gefahr eines Zugriffsversuchs durch Kriminelle genüge nicht, um der Mieterin einer Teileigentumseinheit die ihr genehmigte Nutzung zu untersagen.

Wegen der Einzelheiten wird auf das Urteil vom 21. März 2022 (Az. I-9 U 25/21) verwiesen, das in die Rechtsprechungsdatenbank www.nrwe.de eingestellt wird und hier in Kürze abgerufen werden kann.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf, Pressemitteilung vom 21. März 2022

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