Die Bundesregierung führt die Zuständigkeitsübergang für den Nationalen Normenkontrollrat und für die Geschäftsstelle für Bürokratieabbau und für bessere Rechtssetzung auf das Bundesministerium der Justiz auf eine „interne Organisationsentscheidung der Bundesregierung, die anlässlich der Regierungsbildung im Zuge des Neuzuschnitts der Ressorts getroffen wurde“, zurück. Das schreibt sie in einer Antwort (20/637) auf eine Kleine Anfrage der Unionsfraktion (20/507). Die Abgeordneten hatten sich darin unter anderem nach der Begründung für den Zuständigkeitsübergang erkundigt. Die Bundesregierung hatte diesen Übergang vergangenes Jahr im Rahmen einen Organisationserlasses verfügt. Flankierend dazu brachte sie einen Gesetzentwurf (20/737) ein, der in dieser Woche im vereinfachten Verfahren überwiesen werden soll.

Mit Bezug auf die Übertragung der Zuständigkeit des Nationalen Normenkontrollrats führt die Regierung weiter aus, dass dies auch dem Umstand Rechnung trage, „dass dem Bundesministerium der Justiz, das als zentrale Stelle innerhalb der Bundesregierung die Gesetz- und Verordnungsentwürfe aus allen Ressorts in rechtssystematischer und rechtsförmlicher Hinsicht überprüft und die anderen Bundesministerien bei der Vorbereitung ihrer Rechtsetzungsvorhaben berät, eine – ebenfalls ressortübergreifende – Aufgabe zukommt“.

Noch unklar ist die Zukunft des Staatssekretärsausschusses „Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau“, nach der sich die Union ebenfalls erkundigt hatte. Die regierungsinterne Abstimmung über eine Fortführung des Ausschusses sei noch nicht abgeschlossen, schreibt die Bundesregierung.

Quelle: Deutscher Bundestag, Pressemitteilung vom 16. März 2022

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