In dem vorbezeichneten Strafverfahren erklärt Generalstaatsanwalt Dr. Fröhlich:

Ich habe die Staatsanwaltschaft gebeten, gegen den Nichteröffnungsbeschluss des Amtsgerichts
Hamburg-Altona vom 07. März 2022 sofortige Beschwerde einzulegen. Grund hierfür
ist, dass das Rechtsmittel bei vorläufiger Betrachtung Aussicht auf Erfolg hat. Darüber hinaus
müssen erst noch bei den Akten befindliche Schriftsätze ausgewertet werden, die zwar in die
Gerichtsentscheidung eingeflossen sind, der Staatsanwaltschaft jedoch zum Teil niemals zur
Kenntnis gelangten. Die Prüfung erfolgt – wie auch die Anklageerhebung – ausschließlich
nach juristischen Maßstäben. Sie ist weder von Zeitungskampagnen, noch darauf beruhenden
Meinungsumfragen oder Kommentaren Dritter abhängig.

Quelle: Generalstaatsanwaltschaft Hamburg, Pressemitteilung vom 14. März 2022

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