– Die Bundesanwaltschaft hat gestern (11. März 2022) aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters beim Bundesgerichtshof vom 29.

November 2021

die deutsche Staatsangehörige Monika K.

bei ihrer Einreise am Flughafen Frankfurt am Main durch Beamte der Bundespolizei und des Polizeipräsidiums Hagen festnehmen lassen.

Die Beschuldigte ist der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2 StGB) dringend verdächtig.

In dem Haftbefehl wird der Beschuldigten im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:

Monika K. ist Anhängerin des salafistischen Islam. Im Juli 2013 reiste sie zusammen mit ihrem nach islamischen Ritus angetrauten Ehemann von Deutschland über Ägypten nach Syrien aus. Dort schlossen sich beide spätestens im Februar

2014 der terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ an. Nachdem der Ehemann bei Kämpfen für die Organisation im Jahr 2015 ums Leben gekommen war, heiratete die Beschuldigte nacheinander noch zwei weitere IS Kämpfer. Mit ihren jeweiligen Ehemännern lebte sie bis Anfang 2019 an verschiedenen Orten unter der Herrschaft des IS im Irak und in Syrien. Sie führte den gemeinsamen Haushalt und wurde dafür vom IS entlohnt.

Im Januar oder Februar 2019 nahmen kurdische Kräfte die Beschuldigte fest und verbrachten sie in das Flüchtlingslager Al-Hol in Nordsyrien. In dem Lager betrieb Monika K. ein Spendennetzwerk für weibliche Angehörige des IS. Über verschiedene Messenger-Dienste warb sie direkt um Gelder für IS-Mitglieder in Flüchtlingslagern. Im Dezember 2019 wurde die Beschuldigte von einem höherrangigen IS-Mitglied aus Al Hol geschleust und heiratete diesen nach islamischem Ritus als Zweitfrau. Das Paar zog nach Idlib, von wo aus Monika K.

weiter für die finanzielle Unterstützung von IS Mitgliedern, insbesondere zu deren Ausschleusung aus Flüchtlingslagern zurück zur Vereinigung, sorgte.

Überdies stellte sie sich für die Entgegennahme entsprechender Geldmittel zur Verfügung und unterhielt den Kontakt zwischen Geldbeschaffern in Deutschland einerseits und zu unterstützenden weiblichen IS Mitgliedern in Syrien andererseits.

Monika K. wurde im September 2020 auf dem Weg nach Al-Hol festgenommen, wo sie IS Mitglieder kontaktieren wollte. Sie befand seit seitdem bis zu ihrer Rückkehr nach Deutschland in türkischem Gewahrsam.

Die Beschuldigte wird im Laufe des heutigen Tages (12. März 2022) dem Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof vorgeführt, der ihr den Haftbefehl eröffnen und über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.

Quelle: Generalbundesanwalt, Pressemitteilung vom 12. März 2022

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