Mit Beschluss vom 7. März 2022 hat das Amtsgericht Hamburg-Altona die Anklage der Staatsanwaltschaft Hamburg vom 19.11.2021 gegen den als Bakary Daffeh, alias Bakery Jatta, geführten Angeschuldigten aus tatsächlichen Gründen nicht zur Hauptverhandlung zugelassen.

Die Staatsanwaltschaft Hamburg hatte gegen den Angeschuldigten Anklage wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz in vier Fällen (§ 95 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG) sowie wegen mittelbarer Falschbeurkundung (§ 271 Abs. 1 Nr. 1 StGB) erhoben. Sie begründete die Anklage damit, dass der Angeschuldigte, der sich immer Bakery Jatta genannt und behauptet habe, am 6. Juni 1998 in Gunjur/Gambia geboren zu sein, nach den Ergebnissen der Ermittlungen tatsächlich Bakary Daffeh heiße und am 6. November 1995 in Gunjur/Gambia geboren sei. Auf die Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft vom 6. Dezember 2021 wird Bezug genommen.

Das Amtsgericht Hamburg-Altona hat die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt, da es nach dem vorliegenden Ermittlungsergebnis keinen hinreichenden Tatverdacht gegen den Angeschuldigten sieht. Nach Auffassung des Amtsgerichts besteht keine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür, dass der Angeschuldigte über seine Identität getäuscht hat.

Insbesondere die Angabe eines unrichtigen Geburtsdatums wäre dem Angeschuldigten überwiegend wahrscheinlich in einem späteren Hauptverfahren nicht nachzuweisen. Die Ermittlungen haben für das in Rede stehende Geburtsdatum eines Bakary Daffeh, der am 6. November 1995 in Gunjur/Gambia geboren worden sein soll, keine hinreichend tragfähigen Erkenntnisse erbracht. Namentlich liegen keine öffentlichen Urkunden vor, die den 6. November 1995 als Geburtsdatum der Person Bakary Daffeh verifizieren könnten.

Nach dem Ermittlungsergebnis muss nach Überzeugung des Amtsgerichts vielmehr hinreichend sicher davon ausgegangen werden, dass der Angeschuldigte Bakery Jatta heißt und am 6. Juni 1998 geboren wurde. Dafür sprechen insbesondere die vorliegende Kopie eines aktuellen Reisepasses, der von den zuständigen Behörden der Republik Gambia ausgestellt worden ist, sowie eine Kopie des Geburtenregisters der Stadt Gunjur/Gambia, die die Geburt eines Bakery Jatta, geboren am 6. Juni 1998 in Gunjur, ausweist.

Da gesicherte Erkenntnisse zu dem der Person Bakary Daffeh zugeschriebenen Geburtsdatum fehlen und der als echt anzusehende Reisepass sowie die Geburtsurkunde des Angeschuldigten massiv für dessen Einlassung streiten, ließe sich nach Überzeugung des Amtsgerichts der Nachweis der Benutzung eines unrichtigen Geburtsdatums hochwahrscheinlich nicht führen und wäre der Angeschuldigte im Ergebnis mangels Beweises von den Tatvorwürfen freizusprechen.

Quelle: Amtsgericht Hamburg-Altona, Pressemitteilung vom 8. März 2022

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