Der Bundestag kommt am kommenden Sonntag zu einer Sondersitzung zusammen, um nach einer Regierungserklärung von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) über die Lage angesichts des russischen Angriffs auf die Ukraine zu beraten. Scholz hatte Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) heute um die Einberufung der außerplanmäßigen Sitzung gebeten.

Bereits seit 13 Uhr tagt der Verteidigungsausschuss des Bundestages im Rahmen einer Sondersitzung. Die Bundesregierung berichtet dort zu den aktuellen Entwicklungen in der Ukraine-Krise. Morgen berät ab 14 Uhr der Ausschuss für Klimaschutz und Energie über die Konsequenzen der Anerkennung der Unabhängigkeit der Provinzen Donezk und Luhansk durch Russland für die deutsche Energieversorgung. Der Auswärtige Ausschuss und der Europaausschuss waren bereits gestern zusammengekommen.

In einem Brief an ihren ukrainischen Amtskollegen, den Präsidenten der Werchowna Rada, Ruslan Oleksiiovych Stefanchuk, hat Bundestagspräsidentin Bas im Namen des Deutschen Bundestages ihre „aufrichtige Solidarität mit allen Mitgliedern der Werchowna Rada und dem Volk der Ukraine“ bekundet. Mit großer Bestürzung habe sie zur Kenntnis genommen, dass die Russische Föderation unmittelbar nach der völkerrechtswidrigen Anerkennung der Oblaste Donezk und Luhansk sowie zahlreicher anderer Verletzungen der Souveränität der Ukraine mit einem gegen die Ukraine geführten Krieg begonnen hat. „Der 24. Februar 2022 wird als ein schwarzer Tag in die Geschichte Europas und der gesamten zivilisierten Welt eingehen“, sagte Bas. Dass Russland einen völkerrechtswidrigen Krieg gegen die Ukraine begonnen habe, „ist völlig inakzeptabel und auf das Schärfste zu verurteilen“. Sie äußerte sich überzeugt davon, dass diesem Verhalten eine entschiedene Antwort der demokratischen Mitglieder der internationalen Staatengemeinschaft entgegengesetzt werden muss. Die Bundestagspräsidentin versicherte ihrem Amtskollegen, dass die überragende Mehrheit der Mitglieder des Deutschen Bundestages fest an der Seite der Ukraine stehe.

Quelle: Deutscher Bundestag, HiB Nr. 78 vom 24. Februar 2022

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