11:00 Uhr: Landesverfassungsgericht Schleswig-Holstein – Mündliche Verhandlung im Organstreitverfahren – Verfassungsmäßigkeit der Einführung des Notausschusses
Die Antragstellerin, eine fraktionslose Abgeordnete im Schleswig-Holsteinischen Landtag, ist der Auffassung, dass der Landtag durch die Schaffung des Notausschusses (Artikel 22a der Landesverfassung) gegen ihre Rechte als Abgeordnete verstoßen habe.