Anlässlich der ab dem 1. Februar 2022 geltenden Meldepflicht für strafbare Inhalte nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz fordert Justizstaatssekretär Roland Theis eine Wiederauflage des Pakts für den Rechtsstaat, um die Justiz im Kampf gegen Hetze im Netz nachhaltig zu stärken.

Ab dem 1. Februar 2022 sind soziale Netzwerke aufgrund einer entsprechenden Regelung im Netzwerkdurchsetzungsgesetz verpflichtet, Verdachtsfälle von auf ihren Plattformen begangenen Straftaten an das Bundeskriminalamt melden. Die durch das Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität eingeführte Meldepflicht zielt darauf, Hasskriminalität, strafbare Falschnachrichten und andere strafbare Inhalte auf den Plattformen sozialer Netzwerke wirksamer zu bekämpfen.

„Das Internet darf kein rechtsfreier Raum sein, damit es als tatsächlich gewaltfreier Raum des Diskurses unsere Demokratie bereichert und nicht etwa gefährdet. Die im Netzwerkdurchsetzungsgesetz verankerte Meldepflicht sozialer Netzwerke ist deshalb ebenso wie das kürzlich auf Landesebene ins Leben gerufene Projekt „Courage im Netz – Gemeinsam gegen Hass und Hetze“ ein wichtiger Baustein, den wir zur Verteidigung unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung auch im digitalen Raum und zur konsequenten Verfolgung menschen- und demokratiefeindlicher Aktivitäten benötigen.“, so Justizstaatssekretär Roland Theis.

Das Bundeskriminalamt und Praktiker aus der Justiz erwarten infolge der neuen Meldepflicht bis zu 150.000 zusätzliche Strafverfahren pro Jahr.

Justizstaatssekretär Roland Theis: „Die zu erwartende Zunahme an Ermittlungs- und Strafverfahren stellt die Strafverfolgungsbehörden und die Justiz selbstverständlich vor Herausforderungen; rechtsstaatlich ist die Erhöhung des Verfolgungsdrucks aber richtig und gewollt. Deshalb müssen wir die Strafverfolgungsbehörden durch kluge Rechtspolitik, die – weil nur verfolgt und zur Rechenschaft gezogen werden kann, wer bekannt ist – insbesondere das Instrument einer europarechtskonformen Verkehrsdatenspeicherung einschließt, nicht nur in die Lage versetzen, rechtlich handlungsfähig zu sein. Wir müssen vielmehr auch den eingeschlagenen Weg der Aufpersonalisierung und Spezialisierung, wie er hier im Saarland etwa durch die personelle Verstärkung der Staatsanwaltschaft um rund 15 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte seit 2017, eine Ausbildungsoffensive im Bereich des mittleren Justizdienstes, eine erhebliche Erhöhung der Ausbildung von Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern und die Einrichtung einer speziellen Abteilung für Cybercrime eingeschlagen ist, weitergehen. Denn: Das Recht muss auch angewandt und durchgesetzt werden. Dies gilt nicht nur im Bereich von Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten, sondern insbesondere auch für den sog. mittleren und gehobenen Dienst. Die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger bei der Staatsanwaltschaft beispielsweise bearbeiten im Bereich der Strafvollstreckung und der Vermögensabschöpfung äußerst wichtige, in Quantität und Qualität zunehmende Aufgaben unter seit langem enormer Belastung. All dies tritt neben weitere wichtige rechtsstaatliche Aufgaben jenseits der Strafverfolgung, die ebenfalls nicht vernachlässigt werden dürfen, um das Vertrauen der rechtstreuen Bürgerinnen und Bürger zu sichern. Nicht nur im Sinne des Rechtsstaates, sondern auch aus Respekt gegenüber denjenigen, die tagtäglich ein Überpensum im Dienstes eben dieses Rechtsstaates abarbeiten, habe ich daher gegenüber der neuen Bundesregierung bereits während ihrer Koalitionsverhandlungen die schnelle Fortschreibung und Weiterentwicklung des sog. Pakts für den Rechtsstaat gefordert und angemahnt, dieses Mal den mittleren und den gehobenen Justizdienst nicht zu vergessen. Leider haben die Koalitionäre der „Ampel-Regierung“ dies nicht ausdrücklich aufgegriffen. In der Verantwortung um den Rechtsstaat wiederhole ich daher meine Forderung, dass es allein im Saarland 35 zusätzliche Richterinnen und Richter und Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie mindestens zehn zusätzliche Stellen im Bereich des gehobenen Justizdienstes bedarf. Die Zeit zu handeln, um den Rechtsstaat fit zu machen, ist jetzt!“

Quelle: Ministerium der Justiz Saarland, Pressemitteilung vom 31. Januar 2022

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