Der Rechtsausschuss hat am Mittwoch mehrheitlich beschlossen, zu drei Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht eine Stellungnahme abzugeben und einen Prozessbevollmächtigen zu benennen. In einem Fall soll der Bundestag dem Verfahren zudem beitreten. Den Vorlagen stimmten jeweils bei Enthaltung der Vertreter der AfD-Fraktion die Vertreter aller übrigen Fraktionen zu. Über die Beschlussempfehlungen des Rechtsausschuss soll am morgigen Donnerstag das Plenum abstimmen (Tagesordnungspunkt 16).

Zu zwei von der AfD-Fraktion angestrengten Organstreitverfahren soll demnach eine Stellungnahme abgegeben und ein Prozessbevollmächtigter benannt werden. Dabei geht es zum einen um die Nichtbesetzung der nach dem Zugriffsverfahren der AfD-Fraktion zukommenden Ausschussvorsitze (2 BvE 10/21). Die Kandidaten der Fraktionen hatten im Dezember vergangenen Jahres in den drei Ausschüssen jeweils in geheimer Wahl nicht die erforderliche Mehrheit erlangt. Zum anderen hat die Fraktion eine Klage gegen die Allgemeinverfügung der Bundestagspräsidentin vom 11. Januar 2022 angestrengt (2 BvE 1/22). Die Allgemeinverfügung regelt unter anderem den pandemiebedingten Zugang zum Plenarsaal sowie zu den Ausschusssälen.

Die Abgabe einer Stellungnahme, die Bestellung eines Prozessbevollmächtigten sowie der Beitritt zum Verfahren gemäß Paragraf 94 Absatz 5 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes ist zum Verfahren bezüglich einer Verfassungsbeschwerde gegen das Pandemie-Notfall-Ankaufprogramm der Europäischen Zentralbank (Pandemic Emergency Purchase Programme – PEPP) und die Beschlüsse der EZB vom 7. und 22. April 2021 zur Absenkung der Kollateralanforderungen (2 BvR 420/21) vorgesehen.

Quelle: Deutscher Bundestag, HiB Nr. 27 vom 26. Januar 2022

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