Am Dienstag, den 25. Januar 2022 beginnt die Hauptverhandlung in dem Verfahren gegen Leonora M. Der Staatsschutzsenat hat durch Beschluss vom 20. Januar 2022 angeordnet, dass die Hauptverhandlung einschließlich der Verkündung der Entscheidung in nicht-öffentlicher Sitzung geführt wird.

Diese Anordnung hat zur Folge, dass grundsätzlich weder den Vertreterinnen und Vertretern der Medien noch anderen nicht verfahrensbeteiligten Personen die Teilnahme an der Hauptverhandlung gestattet ist.

Den Vertreterinnen und Vertretern der Medien wird im Vorfeld des Sitzungsbeginns der Pressesprecher des Oberlandesgerichts Naumburg im Foyer des Justizzentrums Halle zur Verfügung stehen. Die Bekanntgabe eines auf eine bestimmte Uhrzeit festgelegten Pressetermins bleibt vorbehalten.

Quelle: OLG Naumburg, Pressemitteilung vom 24. Januar 2022

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