Die Zentralstelle Terrorismusverfolgung Nordrhein-Westfalen (ZenTer NRW) bei der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf hat am 27. Dezember 2021 vor dem Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Hagen Anklage gegen einen 17-jährigen Jugendlichen aus Hagen erhoben. Der Angeschuldigte ist syrischer Staatsangehöriger.


Ihm wird vorgeworfen, sich im Zeitraum vom 17. August 2021 bis zum 29. August 2021 auf die Begehung eines Anschlages auf eine Synagoge vorbereitet zu haben. Hierzu soll er über den Messengerdienst „Telegram“ mit einer Person in Kontakt gestanden haben, die ihn in der Herstellung von Sprengsätzen unterrichtete.


Der Anklagevorwurf der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat gem. § 89a Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 StGB sieht für Erwachsene einen Strafrahmen von Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor. Für Jugendliche – wie den Angeschuldigten – sieht das hier einschlägige Jugendgerichtsgesetz als Höchstmaß eine Jugendstrafe von fünf Jahren vor.

Der Angeschuldigte befindet sich in einer Jugendhafteinrichtung in Untersuchungshaft.


Mit der Anklageerhebung ist angeregt worden, das Verfahren gem. § 40 Abs. 2 JGG der Jugendkammer bei dem Landgericht Hagen zur Prüfung der Verfahrensübernahme vorzulegen, da das Verfahren einen besonderen Umfang aufweist. Die Entscheidung des Landgerichts Hagen steht jetzt an. Zugleich ist gem. § 40 Abs. 4 JGG darüber zu entscheiden, ob die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen wird. Diese würde sodann in nicht-öffentlicher Sitzung stattfinden, da der Angeschuldigte zur Tatzeit Jugendlicher
war. Weitere Einzelheiten zu der vorgeworfenen Tat oder dem Angeschuldigten können daher nicht mitgeteilt werden.


In allen Verfahrensabschnitten bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Quelle: Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf, Pressemitteilung vom 18. Januar 2022

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