Aus Anlass des heutigen Urteils des Oberlandesgerichts Koblenz im Staatsschutzverfahren gegen einen syrischen Staatsangehörigen wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit gegenüber der syrischen Zivilbevölkerung (Aktenzeichen 1 StE 9/19) erklärt BM Dr. Marco Buschmann:

Das Oberlandesgericht Koblenz hat heute ein wichtiges Urteil gesprochen. In ihrer Bedeutung weist die Entscheidung weit über Deutschland hinaus. Verbrechen gegen die Menschlichkeit dürfen nicht straflos bleiben: Egal wo sie begangen werden, egal wer sie verübt. Das ist die große und kraftvolle Überzeugung, auf der das Völkerstrafrecht beruht. Und diese Überzeugung spricht auch aus dem heutigen Urteil. In den Foltergefängnissen des Assad-Regimes ist entsetzliches Unrecht geschehen. Das Leid der Opfer und ihrer Angehörigen übersteigt jede Vorstellungskraft. Hierauf in der Sprache des Rechts eine Antwort zu geben, ist die Verantwortung der gesamten Staatengemeinschaft. Die deutsche Justiz hat sich dieser Verantwortung gestellt. Diese Pionierarbeit verdient es, weltweit wahrgenommen zu werden. Ich würde es begrüßen, wenn andere Rechtsstaaten diesem Beispiel folgen. Wer Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen hat, darf nirgendwo sichere Rückzugsräume finden.

Hintergrundinformation:

Das in Bezug genommene Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz ist maßgeblich auf Grundlage des Völkerstrafgesetzbuchs (VStGB) ergangen. Das VStGB ist Teil des deutschen Rechts. Es fußt auf dem sogenannten Weltrechtsprinzip, das in § 1 Satz 1 VStGB festgeschrieben ist. Das Weltrechtsprinzip erlaubt die Verfolgung von Straftaten, unabhängig von ihrem Tatort und von der Staatsangehörigkeit des Täters und des Opfers. Das Weltrechtsprinzip dient dem strafrechtlichen Schutz der gemeinsamen Wertegrundlage der Menschheit. Strafbar nach dem VStGB sind unter anderem die in § 7 VStGB festgeschriebenen Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Um die Rezeption des Urteils im Ausland zu erleichtern, wird es aus Anlass der Urteilsverkündung Pressemitteilungen auch in englischer und in arabischer Sprache geben.

Quelle: Bundesministerium der Justiz, Pressemitteilung vom 13. Januar 2022

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