Der Deutsche Anwalt­verein (DAV) wendet sich seit Jahren gegen die Vorrats­da­ten­spei­cherung, die Verbin­dungsdaten und die IP-Adressen von unbescholtenen Bürgerinnen und Bürgern ohne jeden Anlass speichert. Wegen rechtlicher Bedenken – auch des EuGH – ist diese auch zu Recht ausgesetzt. Der DAV unterstützt daher die Pläne des Bundes­jus­tiz­mi­nisters Dr. Marco Buschmann, die Vorrats­da­ten­spei­cherung zu streichen. Allein bei einem Verdacht und mit richter­lichem Beschluss sollten solche Maßnahmen möglich sein. Des Weiteren setzt sich der DAV für eine Überwa­chungs­ge­samt­rechnung ein.

„Am sichersten sind die Daten, die gar nicht erhoben werden“, so Rechts­an­wältin Dr. Sylvia Ruge, Hauptge­schäfts­führerin des DAV. Das anlasslose Speichern der Verbin­dungsdaten von unbescholtenen Bürgerinnen und Bürgern sei mit einem liberalen Rechtsstaat nicht vereinbar. „Die Speicherung von Daten ohne auch nur den geringsten Verdacht gegen die Betroffenen muss grundrecht­liches Tabu sein“, so Ruge. Auch für den General­anwalt beim Europäischen Gerichtshof sei die deutsche Regelung nicht EU-rechts­konform. Im Übrigen stelle die Vorrats­da­ten­spei­cherung einen massiven Eingriff in das Berufs­ge­heimnis von Anwält:innen und Journalist:innen dar.

Nach Ansicht des DAV müssten Maßnahmen zur Gefahren­abwehr der „3E-Regelung“ unterliegen: Es bedarf der Evaluation, der Evidenz und der Empirie. In der Vergan­genheit hat sich gezeigt, dass dort, wo es die Vorrats­da­ten­spei­cherung gab und gibt, Terror-Anschläge nicht verhindert werden konnten, wie beispielsweise in Paris.

DAV fordert Überwa­chungs­ge­samt­rechnung

Positiv sieht der DAV auch die geplante Überwa­chungs­ge­samt­rechnung. Er selbst arbeitet bereits mit der Ludwig-Maximilians-Universität in München an einem solchen Vorhaben. „Es ist unerträglich, dass in der Bevölkerung ein Gefühl des ständigen Überwacht­werdens hervor­gerufen wird“, so die DAV-Hauptge­schäfts­führerin. Dies schaffe ein Gefühl der Unsicherheit und lasse die Akzeptanz weiterer Überwa­chungs­maß­nahmen bei der Bevölkerung schwinden. Überwachung müsse die absolute Ausnahme sein. Der DAV bietet der Bundes­re­gierung die Zusammen­arbeit dabei an.

Auch wenn jeder einzelne Wunsch der Sicher­heits­be­hörden an sich nachvoll­ziehbar wäre, muss man nach Ansicht des DAV die Gesamtheit aller Maßnahmen betrachten. „Die Gesell­schaft muss insbesondere jungen Menschen die Werte der Freiheits­rechte vermitteln“, so Ruge weiter. Die Privat­sphäre der Bürgerinnen und Bürger ist ein schützens­wertes Gut. In der Vergan­genheit habe auch das Bundes­ver­fas­sungs­gericht das Recht auf informa­tionelle Selbst­be­stimmung der Bürgerinnen und Bürger stets betont.

Quelle: DAV, Pressemitteilung vom 22. Dezember 2021

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