Bundesjustizminister will Verkehrsdatenspeicherung kippen / Bayerns Justizminister Georg Eisenreich kritisiert: „Fehlende Daten verhindern, dass wir laufenden Kindesmissbrauch stoppen können. Die neue Regierung muss dringend die vom Europäischen Gerichtshof belassenen Spielräume nutzen“

Bayerns Justizminister Georg Eisenreich setzt sich für effektive Ermittlungsbefugnisse der Strafverfolger in Deutschland ein. Diese sieht er durch Pläne des neuen Bundesjustizministers Dr. Marco Buschmann zur Verkehrsdatenspeicherung gefährdet. Nach Medienberichten plant Buschmann, die Verkehrsdatenspeicherung endgültig aus dem Gesetz zu streichen. Minister Eisenreich: „Damit fehlen unseren Ermittlerinnen und Ermittlern wichtige Ermittlungsmöglichkeiten bei schweren Straftaten. Gerade der Kampf gegen Kindesmissbrauch zeigt doch: Fehlende Verkehrsdatenspeicherung verhindert, dass wir Straftaten aufklären und noch laufenden Kindesmissbrauch stoppen können.“

Die Verkehrsdatenspeicherung verpflichtet Anbieter gesetzlich, Telefon- und Internet-Verbindungsdaten über einen bestimmten Zeitraum zu sichern. Derzeit ist sie faktisch ausgesetzt, weil Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum deutschen Recht ausstehen. Eisenreich: „Das jüngste Urteil des EuGH hat den Mitgliedstaaten bei der Verkehrsdatenspeicherung Spielräume gelassen, insbesondere für den Bereich von IP-Adressen. Diese Spielräume sollten wir unbedingt nutzen.“

Bei der Verkehrsdatenspeicherung geht es nicht um die Speicherung von Inhalten, sondern um die Speicherung von Verbindungsdaten, also insbesondere die Zuordnung von IP-Adressen zu Personen. Eisenreich: „Ich will weder den gläsernen Bürger noch einen Überwachungsstaat. Aber bei schweren Straftaten brauchen unser Ermittler ausreichende digitale Ermittlungsbefugnisse. Der Zugriff auf Verbindungsdaten soll zeitlich befristet und auf schwere Straftaten beschränkt sein.“

Eisenreich: „Es ist völlig unverständlich, dass Strafverfolger beispielsweise Hinweise auf Kindesmissbrauch aus den USA nicht weiterverfolgen können, weil in Deutschland keine Daten mehr gespeichert sind. Auch bei der Verfolgung von Terroristen, Waffenschiebern und Drogenhändlern sind Verbindungsdaten oftmals die wichtigste oder sogar die einzige Spur. Es ist außerdem dringend notwendig, die Verkehrsdatenspeicherung auch auf Telemedienanbieter wie Telegram oder den Facebook-Messenger zu erweitern. Ich fordere den neuen Bundesjustizminister auf, die vom EuGH belassenen Spielräume dringend zu nutzen. Bremsen Sie unsere Strafverfolger nicht im Kampf gegen schwerste Verbrechen aus.“

Hintergrund:

Bayern setzt sich seit Jahren für effektive Ermittlungsmöglichkeiten der Strafverfolger ein. Auf Initiative Bayerns hat sich die Justizministerkonferenz bereits Anfang November 2019 für eine Wiederbelebung der Verkehrsdatenspeicherung ausgesprochen. Im Juli 2020 hat der bayerische Justizminister mit acht Länderkolleginnen und -kollegen die Bundesjustizministerin in einem Brief aufgefordert, die deutsche Ratspräsidentschaft zu nutzen, um das Thema auf europäischer Ebene auf die Tagesordnung zu bringen. Beim rechtspolitischen Austausch in Prien am Chiemsee im September vergangenen Jahres haben die Justizministerinnen und -minister gemeinsam an die damalige Bundesjustizministerin appelliert, sich für die Wiederbelebung der Verkehrsdatenspeicherung einzusetzen.

Quelle: Bayerisches Staatsministerium der Justiz, Pressemitteilung vom 21. Dezember 2021

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