Festnahme wegen des dringenden Tatverdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland („Libya Revolutionaries Operations Room“)

Die Bundesanwaltschaft hat gestern (2. Dezember 2021) aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 2. Dezember 2021 in Dresden

den libyischen Staatsangehörigen Ahmed B.

durch Beamte des mit den Ermittlungen beauftragten Landeskriminalamtes Sachsen festnehmen lassen.

Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, sich mitgliedschaftlich an einer terroristischen Vereinigung im Ausland („Libya Revolutionaries Operations Room“) beteiligt zu haben (§§ 129a Abs. 1 Nr. 1, 129b Satz 1 und 2 StGB).

In dem Haftbefehl wird dem Beschuldigten im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:

Ahmed B. schloss sich spätestens im Jahr 2016 dem „Libya Revolutionaries Operations Room (LROR)“ an. Dabei handelt es sich um einen 2013 gegründeten Verband islamistisch-revolutionärer Milizen, mit dem Ziel, die Truppen der Libyschen Nationalarmee (LNA) zu bekämpfen. In der Folge wendete sich der LROR gegen die von der UNO unterstützte Übergangsregierung (GNA) und erklärte seine Unterstützung für die islamistischen Kämpfer Benghasis im Kampf gegen Haftars Truppen. Auch heute noch verfolgt der LROR eine islamistisch-revolutionäre Agenda.

Jedenfalls ab Juni 2016 kommandierte der Beschuldigte die sogenannte 11. Kompanie der Vereinigung. Daneben kümmerte sich Ahmed B. bereits damals um die Geldbeschaffung für die Vereinigung, indem er auf Bankmitarbeiter in Libyen Druck ausübte, um unberechtigte Geldzahlungen für die Vereinigung zu erlangen. Auch nach seiner Ausreise aus Libyen und Einreise in die Bundesrepublik Deutschland Anfang Februar 2019 beteiligte er sich an solchen Handlungen, indem er Informationen über in Deutschland aufhältige Libyer an Mitglieder des LROR in Libyen weiterleitete. Dort wurden dann aufgrund dieser Informationen Familienangehörige der in Deutschland aufhältigen Libyer durch Mitglieder der Vereinigung bedroht und entführt, um so unberechtigte Geldeinnahmen für die Vereinigung zu generieren.

Der Beschuldigte wurde im Laufe des heutigen Tages (3. Dezember 2021) dem Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnet und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat.

Quelle: Generalbundesanwalt, Pressemitteilung vom 3. Dezember 2021

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