Am kommenden Montag beschäftigt sich die Satzungs­ver­sammlung der Bundes­rechts­an­walts­kammer (BRAK) unter anderem mit der Erweiterung des Kreises der Fachan­walt­schaften. Auf der Agenda steht – wieder einmal – die Fachan­walt­schaft für Opferrechte. Der Deutsche Anwalt­verein (DAV) macht sich seit Langem für die Aufnahme der Opferrechte als 25. Rechts­gebiet in die Fachan­walts­ordnung (FAO) stark.

Der Fachanwalt für Opferrechte gilt seit Jahren als aussichts­reicher Kandidat für eine Aufnahme in die FAO. Opferver­tretung ist eine eigene Materie, wenn auch mit Schnitt­mengen zu anderen Bereichen. Umso mehr braucht es die Möglichkeit einer fundierten rechts­ge­biets­über­grei­fenden Spezia­li­sierung: „Geschä­dig­ten­ver­tretung ist mehr als das Führen der Nebenklage oder Erringen einer Gewalt­schutz­an­ordnung, mehr als das Durchsetzen einer Geschä­dig­tenrente oder die Realisierung von Schadens­er­satz­an­sprüchen bei Dritten, wenn der Schädiger ausfällt“, betont Dr. Holger-Christoph Rohne, Vorsit­zender der Taskforce „Anwalt für Opferrechte“ im DAVUnd es sollte unser Anspruch als Anwalt­schaft sein, anwalt­liches Fachwissen und -kompetenz vorzuhalten und durch eine entspre­chende Fachan­walt­schaft auch sichtbar auszuweisen.“

Die Fachan­walt­schaft für Opferrechte würde insbesondere Teilbe­reiche aus dem Strafrecht, dem Famili­enrecht, dem Sozialrecht und dem allgemeinen Zivilrecht vereinigen. Konflikte mit bestehenden Fachan­walt­schaften sind aufgrund der Nischen­thematik in diesen großen Rechts­ge­bieten dennoch nicht zu befürchten. Im Gegenteil würde es positiv für alle Beteiligten sein, wenn sich anwaltliche Fachkom­petenz hier heraus­bildet – nicht zuletzt für die Geschä­digten selbst: „Die Betroffenen brauchen rechtliche Beratung und Vertretung aus einer Hand. Anstatt sich selbst im Dschungel der Geschä­dig­ten­rechte zu verlieren, benötigen sie umfassende Hilfe, ohne sich in den verschiedenen rechtlichen Fragen an unterschiedliche Anwältinnen wenden und ihre Geschichte immer wieder erzählen zu müssen. Nicht nur für trauma­ti­sierte Personen stellt das schnell eine Überfor­derung dar“, mahnt Rohne.

Die Satzungs­ver­sammlung regelt neben der Berufs­ordnung der Rechts­anwälte auch die Fachan­walts­ordnung im Rahmen der Ermäch­tigung durch den Bundes­ge­setzgeber in der Bundes­rechts­an­walts­ordnung (BRAO). Organi­sa­torisch ist sie bei der BRAK angesiedelt. Aktuell gibt es 24 Fachan­walt­schaften. Zuletzt eingeführt wurden 2015 die Fachan­walt­schaften für Vergaberecht und Migrati­onsrecht und 2018 für Sportrecht.

Quelle: DAV, Pressemitteilung vom 3. Dezember 2021

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