Die Abschiebungshafteinrichtung in Hof ist fertiggestellt und geht in Betrieb. In der kommenden Woche soll die Abschiebungshafteinrichtung belegt werden. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: „Künftig verfügt der Freistaat in Hof über 150 neue Haftplätze und stellt mit insgesamt knapp 300 Plätzen mehr als ein Drittel aller Abschiebungs-Haftplätze bundesweit.“

„Das Ausländer- und Asylrecht wird in Bayern konsequent durchgesetzt. Die Justiz leistet in Hof einen wichtigen Beitrag“

Bayerns Justizminister Georg Eisenreich

57 Prozent der aus Bayern im vergangenen Jahr abgeschobenen Menschen waren zuvor polizeilich in Erscheinung getreten. Insgesamt gab es 1.558 Abschiebungen, durch die pandemiebedingten Einschränkungen deutlich weniger als im Vorjahr (im Jahr 2019 waren es 3.545). Mit der Unterbringung in einer Haftanstalt soll sichergestellt werden, dass sich vollziehbar Ausreisepflichtige nicht ihrer Abschiebung entziehen. Innenstaatssekretär Gerhard Eck: „Die Bürgerinnen und Bürger vertrauen darauf, dass geltendes Recht umgesetzt wird. Wer nicht freiwillig ausreist, muss daher in letzter Konsequenz abgeschoben werden. Dafür schafft Bayern mit den bestehenden und geplanten Abschiebungshafteinrichtungen die besten Voraussetzungen.“

Die vom Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen des Bayerischen Landtags genehmigten Gesamtkosten betragen 78,5 Millionen Euro. Das Vorhaben bewegt sich im genehmigten Kostenrahmen. Es besteht aus mehreren Gebäudeteilen: der Torwache mit Fahrzeugschleuse, der Technikzentrale, dem Unterkunftsgebäude mit Küchentrakt sowie dem Verwaltungstrakt mit dem Besucher-, Aufnahme-, Entlassungsgebäude und der Gesundheitsfürsorge. Bauministerin Kerstin Schreyer: „Nach nur drei Jahren Projektentwicklung, Planung und Bau ist die Einrichtung bereits Ende April 2021 baulich fertiggestellt worden. Die besondere Herausforderung dieses Neubaus war die äußerst kurze Projektlaufzeit. Der Zeitplan war wirklich straff und ich bin beeindruckt, wie schnell alles geplant und umgesetzt werden konnte. Es war richtig, dass wir die verschiedenen Leistungen nicht einzeln ausgeschrieben haben, sondern an einen Totalunternehmer, die Firma Markgraf, vergeben haben. Das hat den Bau enorm beschleunigt.“

Zu der neuen Einrichtung:

  • Hohe Sicherheitsanforderungen. Neben den Hafträumen für bis zu 150 Abschiebungsgefangene (darunter 16 Haftplätze für Frauen) gibt es drei Arresträume, zehn besonders gesicherte Hafträume und drei videoüberwachte Räume mit Vorraum.
  • Moderne Gestaltung und erleichterte Kommunikation. Alle Hafträume verfügen über ein spezielles Kommunikationssystem, u.a. können die Gefangenen dort eigenständig telefonieren. Es gibt Geräte zum Video-Dolmetschen, vor allem im Bereich des medizinischen Dienstes. Die Orientierung erleichtern ein besonderes Farb- und Materialkonzept sowie der Einsatz von Piktogrammen.
  • Wahrung des Trennungsgebots. Nach dem Aufenthaltsgesetz (§ 62a Abs. 1 Satz 1) sind Abschiebungsgefangene getrennt von Strafgefangenen unterzubringen. In Hof wird das Trennungsgebot zwischen der Abschiebungshafteinrichtung und der benachbarten JVA konsequent in baulicher und personeller Sicht gewahrt. Gleichwohl sollen im Interesse des Steuerzahlers Synergieeffekte, z. B. bei der Fernwärmeversorgung, der Bewirtschaftung und der Unterhaltung genutzt werden. Für die Abschiebungshafteinrichtung sind 96 zusätzliche Planstellen vorgesehen.

Justizminister Eisenreich abschließend: „Das Ausländer- und Asylrecht wird in Bayern konsequent durchgesetzt. Der bayerische Justizvollzug leistet mit der neuen Einrichtung in Hof einen wichtigen Beitrag.“

Hintergrund:

Neben der neuen Abschiebungshafteinrichtung in Hof gibt es weitere Plätze für Abschiebungsgefangene in Eichstätt (90), in Erding (24, erweiterbar auf 35) und am Flughafen München (22). In Passau ist der Bau einer bundesweit einmaligen „Kombi-Anstalt“ mit 450 Haftplätzen geplant (davon 100 für Abschiebungshaft, erweiterbar auf bis zu 200). Die durchschnittliche Haftdauer in Eichstätt und Erding lag im vergangenen Jahr bei etwa 24 Tagen. Die Dauer der Inhaftierung hängt vom jeweiligen Einzelfall ab – hierüber entscheiden die Gerichte in richterlicher Unabhängigkeit.

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