Berlin (DAV). Rechtsstaat, Zugang zum Recht, Digita­li­sierung, Empirie: Zum Start der Koaliti­ons­ver­hand­lungen stellt der Deutsche Anwalt­verein (DAV) klar, worauf es rechts­po­litisch in den nächsten vier Jahren ankommt. Die Rolle der Anwalt­schaft ist dabei essenziell.

Zu den rechts­po­li­tischen Must-haves der kommenden vier Jahre zählt zuvorderst das klare Bekenntnis zum Rechtsstaat und der Rolle der Anwalt­schaft darin. „Der Rechtsstaat steht nicht nur für den Schutz vor staatlicher Willkür“, betont Rechts­an­wältin und Notarin Edith Kindermann, Präsidentin des DAV„Der Rechtsstaat ist auch eine Verpflichtung des Staates zu einem von den wirtschaft­lichen Verhält­nissen unabhängigen, gleich­mäßigen Zugang zum Recht – als Gegenleistung für das staatliche Gewalt­monopol.“ Als erste Anlauf­stelle für Bürger:innen und Unternehmen garantiere die Anwalt­schaft diese Funktion. Diese klare Werteent­scheidung müsse im Koaliti­ons­vertrag erkennbar sein.

„Der Rechtsstaat ist auch eine Verpflichtung des Staates zu einem von den wirtschaft­lichen Verhält­nissen unabhängigen, gleich­mäßigen Zugang zum Recht – als Gegenleistung für das staatliche Gewalt­monopol.“

DAV-Präsidentin Kindermann


Damit der Zugang zum Recht in seiner Gesamtheit bezahlbar bleibt, braucht es eine regelmäßige Anpassung der gesetz­lichen Vergütung an die wirtschaftliche Gesamt­ent­wicklung – in jeder Legislatur. „Unser gesamtes System der Kosten­er­stattung basiert auf einer gesetz­lichen Gebühren­ordnung“, betont Kindermann„Wenn wir wollen, dass anwalt­licher Rat nicht nur vermögenden Personen vorbehalten ist, muss die gesetzliche Vergütung für die Anwalt­schaft auskömmlich sein.“

Die Zukunft von Justiz, Rechts­pflege und Rechts­dienst­leistung ist ohne Digita­li­sierung nicht denkbar. Hierbei darf es aber nicht nur um die – unstreitig notwendige – technische und personelle Ausstattung der Gerichte gehen. „Die Verfah­rens­ord­nungen brauchen dringend ein Update, natürlich mit Einbindung der Anwalt­schaft“, so die DAV-Präsidentin„Denn den großen Schritt in die Digita­li­sierung können wir nur gemeinsam gehen.“

In der vergangenen Legisla­tur­periode wurde eine Vielzahl neuer oder schärferer Strafgesetze verabschiedet. Das kann so nicht weitergehen. „Es kann für gesell­schaftliche Probleme und unerwünschtes Verhalten nicht nur das Mittel der Repression geben. Das Strafrecht kann bei weitem nicht alles lösen“, mahnt Kindermann und pocht auf notwendige Empirie: „Wir müssen weg von der Symbol­politik und hin zu einer evidenz­ba­sierten Gesamt­lösung.“ Strafrecht müsse Ultima Ratio sein.

Der DAV warnt auch vor Angriffen auf das anwaltliche Berufs­ge­heimnis. In der letzten Legisla­tur­periode geriet es von mehreren Seiten „unter Druck“, etwa beim – letztlich geschei­terten – Unterneh­mens­sank­ti­onsrecht.

Quelle: Deutscher Anwaltverein e.V. Pressemitteilung vom19.10.2021

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