Nach der teilweisen Neubesetzung der Stellen der Mitglieder des Gerichtshofs1 haben die Generalanwälte aus ihrer Mitte für die Zeit vom 8. Oktober 2021 bis zum 6. Oktober 2024 Herrn Maciej Szpunar zum Ersten Generalanwalt des Gerichtshofs gewählt.


Lebenslauf von Herrn Maciej Szpunar


Geboren 1971 in Krakau (Polen) erwirbt Maciej Szpunar 1995 einen Abschluss an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Uniwersytet Śląski (Schlesische Universität, Polen) und 1996 am Europakolleg Brügge (Belgien). Er promoviert im Jahr 2000 und habilitiert sich 2009 in Rechtswissenschaften an der Uniwersytet Śląski, wo er 2013 zum Professor der
Rechtswissenschaften ernannt wird. 1998 ist er Visiting Scholar am Jesus College, Cambridge (Vereinigtes Königreich), 1999 an der Université de Liège (Universität Lüttich, Belgien) und 2003 am Europäischen Hochschulinstitut, Florenz (Italien).


Von 2001 bis 2008 ist er in Katowice (Polen) als Rechtsanwalt tätig. In dieser Zeit ist er auch Mitglied des Unterausschusses für internationales Privatrecht des Ausschusses für die Kodifizierung des Zivilrechts beim polnischen Justizministerium.


Von 2008 bis 2009 ist er Unterstaatssekretär im Amt des Ausschusses für Europäische Integration (Polen). Von 2010 bis 2013 ist er im polnischen Außenministerium tätig und vertritt als Bevollmächtigter die polnische Regierung in zahlreichen Rechtssachen vor den Gerichten der Europäischen Union.


Der wissenschaftlichen Forschung weiterhin verbunden, ist er Mitglied der Schriftleitung mehrerer juristischer Fachzeitschriften und Verfasser zahlreicher Veröffentlichungen zum Europarecht und zum internationalen Privatrecht.


Maciej Szpunar wird am 23. Oktober 2013 zum Generalanwalt am Gerichtshof ernannt. Am 11. Oktober 2018 wird er zum Ersten Generalanwalt bestimmt und am 8. Oktober 2021 in dieses Amt gewählt.

Quelle: Gerichtshof der Europäischen Union Pressemitteilung Nr. 185 vom 8. Oktober 2021

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