Was ist Jugendstrafe?

Die Jugendstrafe ist eine Sanktionsmaßnahme im Jugendstrafrecht. Dort ist sie nach den Erziehungsmaßregeln und den Zuchtmitteln die härteste Sanktion. Angewendet wird sie bei Jugendlichen, also bei 14 bis 18 Jährigen) oder bei Heranwachsenden (18 bis 21 Jährigen), bei denen die Anwendung von Jugendstrafrecht zum Beispiel wegen Reifedefiziten als geboten erscheint.

Grundsätzlich entspricht die Jugendstrafe der Freiheitsstrafe im Erwachsenenstrafrecht. Sie unterscheidet sich jedoch unter anderem in ihren Anordnungsvoraussetzungen und ihrer Vollstreckung.

Wann wird Jugendstrafe angeordnet?

Im Jugendstrafrecht steht der Erziehungsgedanke des straffällig gewordenen Jugendlichen im Vordergrund. Aus diesem Grund darf Jugendstrafe nur als ultima ratio, also als letztes Mittel angeordnet werden. Sie wird nur angewendet wenn Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmittel zur Erziehung nicht mehr ausreichen.

Zudem müssen besondere Anordnungsvoraussetzungen vorliegen:

  • schädliche Neigungen, die in der tat zum Ausdruck gekommen sind oder
  • die Schwere der Schuld des Jugendlichen erfordert eine Jugendstrafe

Die Dauer der Jugendstrafe beträgt mindestens 6 Monate, höchstens 5 Jahre, in schweren Fällen, wie Mord kann sie aber auch bis zu 10 bzw. 15 Jahren betragen.

Ebenso wie im Erwachsenenstrafrecht ist auch eine Strafaussetzung zur Bewährung möglich, wenn die Jugendstrafe ein Jahr nicht übersteigt.

Wo wird Jugendstrafe vollstreckt?

Jugendstrafe wird in der Regel in sogenannten Jugendstrafvollzugsanstalten vollstreckt. In diesen sorgen erzieherisch ausgebildete Beamte dafür, dass neben der Resozialisierung des Jugendlichen insbesondere der Erziehungsgedanke des Jugendstrafrechts im Vordergrund steht.

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