Bleibt ein Zeuge trotz ordnungsgemäßer Ladung dem Gerichtstermin fern, hat das Gericht mehrere Möglichkeiten ihn zu sanktionieren:

  • es kann ihm die Kosten auferlegen, die durch sein Fehlen entstanden sind (z.B. die Fahrtkosten von vergebens angereisten Zeugen)
  • es kann ein Ordnungsgeld oder falls dieses nicht bezahlt wird Ordnungshaft verhängen
  • es kann anordnen, dass er zum nächsten Termin polizeilich vorgeführt wird
  • es kann ihn am Vorabend des nächsten Termin ins Haft nehmen lassen, um sein Erscheinen zu sichern

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