Bleibt ein Zeuge trotz ordnungsgemäßer Ladung dem Gerichtstermin fern, hat das Gericht mehrere Möglichkeiten ihn zu sanktionieren:
- es kann ihm die Kosten auferlegen, die durch sein Fehlen entstanden sind (z.B. die Fahrtkosten von vergebens angereisten Zeugen)
- es kann ein Ordnungsgeld oder falls dieses nicht bezahlt wird Ordnungshaft verhängen
- es kann anordnen, dass er zum nächsten Termin polizeilich vorgeführt wird
- es kann ihn am Vorabend des nächsten Termin ins Haft nehmen lassen, um sein Erscheinen zu sichern