Ein Synonym für den Begriff des Verwaltungsaktes ist der des Bescheides.

Ein Verwaltungsakt wendet ein abstraktes Gesetz auf den konkreten Einzelfall an. Eine Behörde erlässt also meist einen Bescheid gegenüber einem Bürger. Beispiele wären eine Gaststättenerlaubnis oder eine Baugenehmigung.

Gegen einen Verwaltungsakt kann sich der Adressat auf mehrere Art und Weise zur Wehr setzen, falls er sich in seinen rechten verletzt sieht. Er kann bei der zuständigen Behörde Widerspruch einlegen oder Klage vor dem Verwaltungsgericht erheben.

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